kuemmel am 20.10.2008 um 18:44 Uhr
oder Taubstume?! interessiert mich etzt nicht wirklich aber musste mal gefragt werden+ *g
nein. sie müssen allerdings um befreit zu werden, einen ärztlichen attest einreichen.

Geh doch einfach mal auf die GEZ, dort kann man nachlesen wer diese unnötige Gebühr zahlen muß und wer nicht.

Nein, bei Behinderung kann man von den Kosten freigestellt werden...
abibremer am 10. Februar 2009 17:52 "behinderung" ist zu allgemein:nur wenn du blind oder taub bist, kannst du auf antrag von der gez -zahlung befreit werden. sogar ein "behinderungsgrad von 100% reicht zur gebührenbefreiung nicht aus.

blinde oder menschen mit behinderung können sich von der gez befreien lassen http://www.sehbehinderung.de/antrag/gez_befreiung.htm

Nein , musste nicht! Die Betroffenen kennen sich da besser aus!

Wenn es dich wirklich interessiert hätte, hätte ich mal eine Blinde, die ich kenne, gefragt. Aber so ...pfff ... Ich vermute aber, dass sie GEZ zahlen müssen, denn sie sind ja genauso im Besitz von Radio und TV und nutzen diese ja auch genauso.

Wenn Sie über einen TV und/oder ein Radio verfügen müssen sie sicher genauso wie Sehende ihren Beitrag leisten. Man kann ja auch TV "hören".
ungererbad am 20. Oktober 2008 18:52 Nicht richtig! Sehbehinderte können von der GEZ freigestellt werden! Schwebehindertenausweis reicht.
oleandra am 20. Oktober 2008 18:55 ok, danke für die Aufklärung
abibremer am 10. Februar 2009 17:53 100% behinderung reichen NICHT!!!