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Müssen betriebl. Altersvorsorgeverträge bei Firmenfusionen weitergeführt werden?

gefragt von candy am 25.01.2008 um 12:51 Uhr

Wenn zwei Firmen fusionieren und es gibt verschiedene betriebliche Altervorsorgemodelle - müssen die dann weitergeführt werden oder können Arbeitgeber diese dann revidieren?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 25. Januar 2008 13:19
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Es können im Zusammhang mit der Fusion auch durchaus Änderungen in der betriebliuchen Altersversorgung durchgeführt werden. Allerdings dürfen Anwartschaften, die bis zum Zeitpunkt der Änderung vorhanden sind, in keiner Weise angetastet werden. Bis dahin erworbene Anwartschaften bleiben in alter Form bestehen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 25. Januar 2008 13:06
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Die Zusagen und die Anwartschaften bleiben bestehen.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 25. Januar 2008 13:09

DH


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Januar 2008 13:00
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Ein MUSS gibt es dafür nich. Je nachdem, wie sich alle beteiligten einigen, können sie übernommen, abgeschlossen und ruhen gelassen werden bis zur Ausschüttung oder man bekommt sogar ein Aternativangebot nach der Fusion. Nur revidieren/auflösen geht wegen gesetzlicher vorgaben schlecht!


collo
beantwortet von collo am 25. Januar 2008 13:35
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Bei einer Fusion hat der Mitarbeiter für ein Jahr Bestandsschutz. Er darf in dieser Zeit nicht schlechter gestellt werden. Dies gilt auch für eine vereinbarte Altersversorgung. Wie Niklaus schon geschrieben hat, bleiben bereits erworbene Anwartschaften bestehen. Nach dem ersten Jahr gelten die neuen vorhandenen Betriebsvereinbarungen, auch wenn man sich dadurch schlechter steht. Das gilt auch für das Gehalt, evtl. Reisekosten, Überstundenregelung, Urlaubsregelung usw. Hier gilt immer für ein Jahr die alte Vereinbarung, wenn man sich damit besser stand. Obacht ! nichts wegnehmen lassen !!





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