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Müssen beide Partner eine Huasratsversicherung abschliessen?

gefragt von UdoLB am 03.03.2008 um 13:00 Uhr

Oder reicht es wenn einer der Partner (ledig) in einer Wohngemeinschaft eine Hausratsversicherung abschliesst? Wie sind die Regelungen bei Versicherungen?


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 3. März 2008 13:06
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Bei der Hausratversicherung handelt es sich nicht um eine Versicherung für die Person sondern gegen den Schaden an den Sachen. Vergleichbar mit einer Kraftfahrhaftpflichtversicherung. Auch hier wird das Fahrzeug als Sachwert versichert, ganz gleich wer dieses Fahrzeug nutzt - es sei denn, es sind im Versicherungsantrag und -vertrag Einschränkungen vereinbart.


sheewa
beantwortet von sheewa am 3. März 2008 13:04
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Es genügt wenn ein Partner eine Versicherung abschließt, aber der andere Partner muss mit angegeben werden.

Bei meiner Versicherung ist ein weiterer Mitbewohner mitversichert.

Du musst aber fragen ob es kostenfrei ist. Bei mir ist es das. Machen aber nicht alle Versicherungen.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 3. März 2008 13:15

Fehlinformation - es wird das zu versichernde Objekt und ggf. besondere mitzuversichernde Wertgegenstände eingetragen. Ungeachtet dessen, wiviele oder wer in der Wohnung lebt. Demnach stellt es keine Risikoerhöhung bei mehreren dor lebenden Personen dar und es kann zu keiner Prämienerhöhung kommen.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 3. März 2008 13:38

Das mag bei Deiner Versicherung so sein, bei meiner Versicherung ist es so wie ich es oben geschrieben habe.

Jede Versicherung wird das wohl anders handhaben.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 3. März 2008 13:50

Komisch, ist in den Vorschriften der Bundesanstalt in Berlin aber einheitlich festgelegt: Der Hausstand ist versichert, nicht die Personen. Prüfe doch nochmals, ob Du nicht etwas verwechselst. Die Prämienhöhe hängt immer von der Versicherungssumme (=Werthöhe des Hausstandes) ab.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. März 2008 14:20

Welche "Bundesanstalt" in Berlin?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 3. März 2008 15:10

@Kabark: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) gegründet.

http://www.bafin.de

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 3. März 2008 15:32

Danke tradaix, wir sagen halt einfach nur kurz Bundesanstalt.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 4. März 2008 00:26

hast recht unsuesslich habe es mit der Haftpflicht verwechselt


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. März 2008 13:03
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Es soll Policen geben, die für WGs und "eheähnliche Beziehungen" geegnet sind. Wenn damit geworben wird, dann sollte das direkt so aus dem Vertragstext zu entnehmen sein, ohne großartige Interpretation. Ansonsten müßte sich jeder einzeln versichern, wodurch die Sache teurer wird.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 3. März 2008 13:43
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Die Versicherung bezieht sich doch auf die Sache -- und das ist der Haushalt, in dem dann x Personen leben.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 3. März 2008 13:03
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In einer Wohngemeinschaft sind Partner und Kinder mitversichert.




Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 3. März 2008 13:05

Kinder und Familie, ja Partner die nicht verheiratet sind, sind nicht immer kostenfrei.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 3. März 2008 13:06

War bei uns schon.Trotzdem Danke für den Hinweis.LG.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 3. März 2008 13:05
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eigentlich reicht es wenn einer ne versicherung abschliesst


anjanni
beantwortet von anjanni am 3. März 2008 13:21
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Eine Versicherung für den gesamten Hausrat ist genug. Bei zwei Versicherungen wäre im Schadensfall nicht klar, welche eintreten muß - und dann zahlt womöglich (erst mal) keine!

Genau so: Haftpflicht, Rechtsschutz...


curafe
beantwortet von curafe am 3. März 2008 13:59
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bei der haus rat versicherung liegt die qm zahl der wohnung haus ect zugrunde der dann mit dem betrag x multipliziert wird dazu kommen wertgegenstände antiquitäten dazu wieviel personen in der wohnung leben oder nicht spielt keine rolle es ist ne hausrat heine haftpflicht und hausrat ist all das was wenn man das haus wohnung auf den kopfstellt und schüttelt hinaus fällt...also nicht nur möbel sondern auch das was in den schränken ist wie geschirr kleidung spielsachen ect. also wer 50 paar handgefertigte teure schuhe hat muss es sich überlegen ob er das angibt denn im schadensfall kann man unterversichert sein


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 3. März 2008 14:25
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Die Hausratversicherung ist gegen Schäden durch Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Es ist keine Haftpflichtversicherung, deshalb ist es völlig egal, wie viele Leute in diesem Hausrat wohnen.
Wichtig ist aber, wem der Hausrat GEHÖRT. Bist du als Single mit deinem Hausrat zu einem anderen Single gezogen, so gehört dein Hausrat ja immer noch dir und ist nicht bei ihm versichert, sondern bei dir.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 3. März 2008 14:42

Bei Ehepaaren und eingetragenen (d.h. im Versicherungsschein mit Namen eingetragenem) Lebensgefährten ist es so wie sheewa gesagt hat: da reicht eine Versicherung für den gemeinsamen (!) Hausrat.





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