Oder reicht es wenn einer der Partner (ledig) in einer Wohngemeinschaft eine Hausratsversicherung abschliesst? Wie sind die Regelungen bei Versicherungen?
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Bei der Hausratversicherung handelt es sich nicht um eine Versicherung für die Person sondern gegen den Schaden an den Sachen. Vergleichbar mit einer Kraftfahrhaftpflichtversicherung. Auch hier wird das Fahrzeug als Sachwert versichert, ganz gleich wer dieses Fahrzeug nutzt - es sei denn, es sind im Versicherungsantrag und -vertrag Einschränkungen vereinbart.

Es genügt wenn ein Partner eine Versicherung abschließt, aber der andere Partner muss mit angegeben werden.
Bei meiner Versicherung ist ein weiterer Mitbewohner mitversichert.
Du musst aber fragen ob es kostenfrei ist. Bei mir ist es das. Machen aber nicht alle Versicherungen.
unsuesslich am 3. März 2008 13:15 Fehlinformation - es wird das zu versichernde Objekt und ggf. besondere mitzuversichernde Wertgegenstände eingetragen. Ungeachtet dessen, wiviele oder wer in der Wohnung lebt. Demnach stellt es keine Risikoerhöhung bei mehreren dor lebenden Personen dar und es kann zu keiner Prämienerhöhung kommen.
sheewa am 3. März 2008 13:38 Das mag bei Deiner Versicherung so sein, bei meiner Versicherung ist es so wie ich es oben geschrieben habe.
Jede Versicherung wird das wohl anders handhaben.
unsuesslich am 3. März 2008 13:50 Komisch, ist in den Vorschriften der Bundesanstalt in Berlin aber einheitlich festgelegt: Der Hausstand ist versichert, nicht die Personen. Prüfe doch nochmals, ob Du nicht etwas verwechselst. Die Prämienhöhe hängt immer von der Versicherungssumme (=Werthöhe des Hausstandes) ab.
Kabark am 3. März 2008 14:20 Welche "Bundesanstalt" in Berlin?
tradaix am 3. März 2008 15:10 @Kabark: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) gegründet.
unsuesslich am 3. März 2008 15:32 Danke tradaix, wir sagen halt einfach nur kurz Bundesanstalt.
sheewa am 4. März 2008 00:26 hast recht unsuesslich habe es mit der Haftpflicht verwechselt

Es soll Policen geben, die für WGs und "eheähnliche Beziehungen" geegnet sind. Wenn damit geworben wird, dann sollte das direkt so aus dem Vertragstext zu entnehmen sein, ohne großartige Interpretation. Ansonsten müßte sich jeder einzeln versichern, wodurch die Sache teurer wird.
Die Versicherung bezieht sich doch auf die Sache -- und das ist der Haushalt, in dem dann x Personen leben.

In einer Wohngemeinschaft sind Partner und Kinder mitversichert.
eigentlich reicht es wenn einer ne versicherung abschliesst
Eine Versicherung für den gesamten Hausrat ist genug. Bei zwei Versicherungen wäre im Schadensfall nicht klar, welche eintreten muß - und dann zahlt womöglich (erst mal) keine!
Genau so: Haftpflicht, Rechtsschutz...

bei der haus rat versicherung liegt die qm zahl der wohnung haus ect zugrunde der dann mit dem betrag x multipliziert wird dazu kommen wertgegenstände antiquitäten dazu wieviel personen in der wohnung leben oder nicht spielt keine rolle es ist ne hausrat heine haftpflicht und hausrat ist all das was wenn man das haus wohnung auf den kopfstellt und schüttelt hinaus fällt...also nicht nur möbel sondern auch das was in den schränken ist wie geschirr kleidung spielsachen ect. also wer 50 paar handgefertigte teure schuhe hat muss es sich überlegen ob er das angibt denn im schadensfall kann man unterversichert sein

Die Hausratversicherung ist gegen Schäden durch Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Es ist keine Haftpflichtversicherung, deshalb ist es völlig egal, wie viele Leute in diesem Hausrat wohnen.
Wichtig ist aber, wem der Hausrat GEHÖRT. Bist du als Single mit deinem Hausrat zu einem anderen Single gezogen, so gehört dein Hausrat ja immer noch dir und ist nicht bei ihm versichert, sondern bei dir.
cyberoma am 3. März 2008 14:42 Bei Ehepaaren und eingetragenen (d.h. im Versicherungsschein mit Namen eingetragenem) Lebensgefährten ist es so wie sheewa gesagt hat: da reicht eine Versicherung für den gemeinsamen (!) Hausrat.