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Müssen beide im Mietvertrag eingetragene Hauptmieter einen Zwischenmietervertrag unterschreiben?

gefragt von SBerlin am 23.07.2008 um 18:41 Uhr

Ich wohne in einer 3er WG und bin ab September für 5 Monate in einer anderen Stadt und suche für diese Zeit einen Zwischenmieter. Wir stehen zu zweit als Hauptmieter im Mietvertrag, die dritte Mitbewohnerin hat einen Untermietervertrag. Leider gibt es einige Probleme mit der zweiten Hauptmieterin, und sie hat angekündigt, dass sie keinen Zwischenmieter hier einziehen lässt, den sie nicht gesehen hat. Sie ist ab 8. August für einige Zeit in den Ferien, und ich bin nicht sicher, ob ich bis dahin schon jemanden gefunden habe. Kann sie wirklich verhindern, dass hier jemand einzieht? Die Vermieter möchte ich in unseren Kleinkrieg (es geht nur ums Putzen!) nicht hineinziehen...

Vielen Dank!


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anonym
beantwortet von Obelhicks am 23. Juli 2008 22:28
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diese andere hauptmieterin finde ich sehr vernünftig. ich kenne allerdings nur die definition zwischenmieter im rahmen des bauherrnmodells, wo es gewerbliche zwischenmieter gibt. hier willst du für 5 monate aus den pflichten des mieters ausscheiden. mal ehrlich. wenn ich vermieter wäre und du hast immer pünktlich bezahlt...warum sollte ich zustimmen? genauso verhält es sich mit der anderen hauptmieterin. letztlich würde sie von einem bekannten zustand in ein unbekanntes risiko wechseln. und wer sagt, daß du den "zwischenmieter" rechtzeitig raus bekommst? warum machst du keine untervermietung? das regelt zwar nicht automatisch die durchführung der putzordnung, sichert aber dafür das unausgesprochene finanzielle risiko.

Kommentar von SBerlin am 24. Juli 2008 10:30

ehrlich gesagt habe ich einfach zwischenmieter geschrieben, aber ob es nun auch ein untermieter ist, war mir relativ egal, mit den rechtlichen begriffen kenne ich mich nicht so genau aus. der vermieter stimmt der (nun also) untermiete zu, und es ist eigentlich in wg's die regel, dass man mal für ein paar monate weg ist. ich bin student, wohne mit studenten zusammen, an der uni hängen ständig aushänge von leuten, die jemanden zur zwischenmiete suchen (daher die begriffsverwechslung). die andere hauptmieterin will mir aber nur aus lauter boshaftigkeit steine in den weg legen, nicht aus finanziellen bedenken. wenn ich ganz ausziehe, wäre es ihr am liebsten. das bin ich auch am überlegen, ist aber nicht so einfach, und auch hier nicht der wichtige punkt. sondern: bei so einem untermietvertrag, reicht es, wenn ich diesen abschließe, oder braucht es dir unterschrift der zweiten hauptmieterin? nur kann diese immer noch sich beim vermieter beschweren, dass sie nicht zugestimmt hat. sie kann auch meinen untermieter "rausekeln", so dass ich dann auf der miete sitzen bleibe. das traue ich ihr alles zu. leider, es ist wirklich traurig, sie ist genauso alt wie ich, studiert, aber derart boshaft, dass ich schon schlafstörungen und ständig kopfschmerzen habe...

Kommentar von Obelhicks am 24. Juli 2008 19:12

du brauchst auf jeden fall die genehmigung des vermieters. daß auch die andere hauptmieterin zustimmen muß kann ich mir nicht denken, da die einzelnen wohnbereiche sicher definiert sein werden. natürlich geht alles auch viel einfacher mir ein bißchen good will. aber einfache handhabung und recht sind zwei verschiedene dinge.





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