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Müssen bei nichtgewerblichem Verkehr die Lenkzeiten beachtet werden, wenn ein Fahrtenschreiber vorhanden ist?

gefragt von faessla am 09.12.2007 um 11:45 Uhr

Ich habe mir einen Sprinter gemietet, der einen Fahrtenschreiber besitzt. Ich führe jedoch eine reine Privatfahrt durch, nichs gewerbliches. Diese wird aber ca. 10-12 stunden am Tag dauern. Muss ich jetzt die Lenkzeiten beachten bzw kann die POlizei mich deswegen drankriegen?

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verkehr x 1.857 Fahrtenschreiber x 9

anonym
beantwortet von linde1zwitz am 10. Dezember 2007 19:07
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Auch wenn das Fahrzeug über 3,5 Tonnen liegt,braucht man bei einer Privatfahrt keine Ruhezeiten zu beachten.Nur auf die Geschwindigkeit sollte man ein Auge haben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Dezember 2007 13:41
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Gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten gelten nur bei Fahrzeugen mit mehr als 3.5 t und Sprinter liegen ja üblicherweise unter dieser Grenze.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Dezember 2007 11:48
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da aus der eigenen Erfahrung heraus sowieo niemand 10 - 12 Stunden ununterbrochen hinter dem Lenkrad sitzen kann, erübrigt sich also deine Befürchtung.. es verlangt auch schon der gesunde Menschenverstand, dass man nach ca. 2 - 3 Stunden Fahrzeit eine Pause einlegt und zwischendurch ca. die Hälfte der Strecke mit einer größeren Pause begleitet

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 27. November 2008 07:23

Bist Du noch nie 30h inkl. einigen Tankstops unterwegs gewesen? Das ist aufregend ;o))


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