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Müssen bei Kurzarbeit wirklich Urlaubs- und Feiertage voll bezahlt werden?

gefragt von Maja76 am 29.06.2009 um 22:23 Uhr

Ich habe gelesen, dass bei Kurzarbeit die Urlaubs- und die Feiertage voll bezahlt werden müssen. Kann das wirklich sein?

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recht x 35.297 arbeitsrecht x 2.177 kurzarbeit x 307

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 30. Juni 2009 11:26
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Verdienstkürzungen,die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit,Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten,bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. (BurlG § 11 Abs.:1 Satz 3 )


Siam1
beantwortet von Siam1 am 29. Juni 2009 23:29
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Dir steht genau soviel Urlaub zu wie ohne Kurzarbeit. Die Kurzarbeit bezieht sich nur auf die Tages- und Wochenarbeitszeit. Der Urlaubstag zählt nicht zur Kurzarbeit. Ebenso die Feiertage. Urlaub steht Dir zu in der Länge, die im Tarifvertrag vereinbart worden ist und werden

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Juni 2009 23:32

http://www.ba-arbeitgebernews.de/archiv/7699.pdf Seite 18 hier zum Nachlesen

Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen bleibt bestehen. Die Kurzzeitarbeit hat keinen Einfluss auf die Dauer des U.anspruches. Während der Kurzzeitarbeit wird der gleiche U.anspruch erarbeitet wie durch ungekürzte Arbeit

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Juni 2009 23:33

Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen werden durch den Arbeitgeber voll übernommen >> aus:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_167790/Dienststellen/RD-BB/Eberswalde/AA/003-Presse/2008/49-Kurzarbeitergeld-bei-Arbeitsausfall.html

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Juni 2009 23:34

Während der Dauer der Kurzarbeit werden Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfalle und bei Arbeitsverhinderungen sowie an gesetzlichen Feiertagen oder tarifliche Sonderzahlungen sowie die Betriebszugehörigkeitsprämie so berechnet, als wäre voll gearbeitet worden. Diese Ansprüche werden durch die Kurzarbeit folglich nicht berührt. http://www.ifb.de/index.php?level=1&CatID=254&inhaltid=100071&do=zeigeThema&themaid=3691

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Juni 2009 23:53

Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 29. Juni 2009 22:27
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ich würde sagen, es wird soviel bezahlt wie an "normalen" Arbeitstage auch...eine andere Regelung kann ich mir nicht vorstelln...würde wohl nicht dem Entgeltfortzahlungsgesetz entsprechen denke ich...


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