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Müssen bei einer Schätzung der Heizkosten die tatsächlichen Werte im Folgejahr verrechnet werden?

gefragt von runfunfrunk am 15.05.2008 um 23:21 Uhr

Im Jahr 2005 wurden in meiner Wohnung die Zähler an den Heizungen nicht abgelesen. Trotz Rückfrage bei ISTA wurde kein 2. Termin für die Ablesung mitgeteilt. Trotz Angebot die Zähler selbst abzulesen (ich habe die Zählerstände festgehalten), erfolgte die Abrechnung der Heizkosten mittels Schätzung. Im nächsten Jahr wurde die Abrechnung wieder mittels Schätzung erstellt. Begründung: Keine für die Abrechnung verwertbaren Anfangsbestände der Zähler. Darf in zwei aufeinander folgenden Zeiträumen die Abrechnung mittels Schätzung erstellt werden, oder muss die Schätzung abgezogen werden von dem Gesamwert für zwei Jahre für die Ermittlung der Heizkosten für das Folgejahr?


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Reply


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 15. Mai 2008 23:26
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Ist das eine Miet- oder Eigentumswohnung?

Kommentar von runfunfrunk am 15. Mai 2008 23:31

Es handelt sich um eine Mietwohnung!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 15. Mai 2008 23:38

Für die Abrechnung sollte das eigentlich keine Rolle spielen.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 16. Mai 2008 13:16

Es spielt nur in sofern eine Rolle, (in einer selbstverwalteten ETW steht man für alles selbst gerade.) als dass sich in der Regel der Vermieter, ersatzweise der Verwalter um eine korrekte Abrechnung bemühen muss. Dies ist nicht passiert, weil einer von beiden schläft und die Abrechnung ist anfechtbar. Die Abrechnungen der anderen Wohnungen, stimmen ja dann auch nicht.


anjanni
beantwortet von anjanni am 15. Mai 2008 23:30
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Kapiere ich nicht: schätzen die jetzt immer weiter? Ich würde (als Mieter und auch als Eigentümer) ein solches Verfahren nicht akzeptieren. Wenn Du einen Zähler hast, der sich nicht automatisch am Anfang eines Ablesejahres wieder auf Null stellt, hat man dann doch den Wert für zwei Jahre und kann dann das Mittel bilden?

Auch ein zweiter Ablese-Termin sollte für eine Firma, die ja dafür bezahlt wird, kein Problem sein. Und auch die eigene Ablesung sollte akzeptiert werden. Beides kenne ich von techem so.

Ich persönlich würde diese Heizkostenabrechnung beanstanden. Die Folge könnte sein, daß Du da gar nichts zahlen mußt. Erkundige Dich dringend bei einem Anwalt/Mieterverein.

Der Vermieter oder Verwalter sollte auf jeden Fall den Vertrag mit ISTA kündigen - aufgrund von Unregelmäßigkeiten fristlos.


anonym
beantwortet von opderberg am 15. Mai 2008 23:45
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Zunächst einmal, haben Sie 2005 schriftlich einen 2ten Ablesetermin vorgeschlagen oder vereinbart? Wenn ja müssen die Stände in einem 2ten Termin abgelesen werden. Da sich aber die Sache über mehre Jahre hinzieht müssen Sie zunächst davon ausgehen, das die Ablesefirma sich voll im Rahmen der Gesetze bewegt und Sie für Klärung sorgen müssen. Da die Angelegenheit aber auch sehr komlex ist, müssen Sie zuerst nicht danach fragen was die Ablesefirma darf, Sie müssen zuerst ermitteln ob Ihnen ein Schaden entstanden ist. Ermitteln Sie Ihren Schaden und wägen Sie dann ab ob es sich lohnt für wenige € zu streiten.




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