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Müssen bei einem Schuldbetrag von 1,88 Euro Mahnkosten von über 30,00 Euro in Kauf genommen werden?

gefragt von Ulmerle am 19.03.2009 um 14:59 Uhr

Vor ca. 1Jahr habe ich eine Telekomrechnung etwas zu spät gezahlt. Daraus ergab sich wohl, dass ich von Nexnet (ist anscheinend die Auskunft) eine Rechnung über 1,88 Euro erhielt, mit der ich seinerzeit nichts anfangen konnte(Ich hatte ja gezahlt nur einige Tage zu spät). Ich zahlte bei Nexnet also nicht und wollte abwarten, ob sich das nun erledigt habe. Nun erhielt ich neulich gleich von einem Anwalt eine Zahlungsaufforderung über 33,46 Euro. Reden lassen die mit sich nicht und drohen mir ein gerichtliches Mahnverfahren an. Kann dazu jemand etwas sagen? Ist soetwas zulässig?Ich wußte ja nicht einmal wofür die Rechnung ist(weiß ich heute auch noch nicht so genau).Auf meine beiden doch freundlichen Briefe wurde nicht eingegangen?

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Mahnverfahren x 26 Mahnkosten x 13

maspick
beantwortet von maspick am 19. März 2009 15:00
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Ja.


brunchi
beantwortet von brunchi am 19. März 2009 15:10
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Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 19. März 2009 15:08
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Könnte es sein, dass Du damals nicht den gesamten Betrag an die Telekom bezahlt hast?? Denn die Telekom mahnt nur ihre eigenen Gebühren an. Kann es sein, dass Du bei der Rechnung damals zwar die Telekom bezahlt hast, aber diese Drittanbieter nicht? Prüf das mal. Dann sind die Mahngebühren nämlich berechtigt und in meinen Augen für 1 Jahr Verzug nicht all zu hoch und ich würde zahlen.


anonym
beantwortet von anjanni am 19. März 2009 15:04
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Das macht die Telekom gerne: auf der Mahnung, die sie für ihre Rechnungen schicken, steht der Betrag für Fremdanbieter nicht mehr drauf.

Auf diese Weise haben wir auch schon mal Kleckerbeträge nicht mitbezahlt.

Die Mahnung - direkt von einem Inkassobüre - kam damals auch erst eine ganze Weile später.

Auf die ersten Briefe ging das Inkassobüro auch nie ein.

Wir haben dann das Inkassobüro (auch telefonisch) aufgefordert, den Nachweis zu führen, daß und wann die Beträge überhaupt berechnet wurden - was die natürlich nicht können.

Irgendwann haben wir dann akribisch in den eigenen Unterlagen geforscht und das herausbekommen, haben dann unter Angabe der ursprünglichen Rechnungsnummer an die Telekom überwiesen und das dem Inkassobüro mitgeteilt.

(Du wirst von dem Fremdanbieter keine Kontoverbindung bekommen. Dein Vertragspartner ist aber zunächst die Telekom. Deshalb haben wir an Telekom überwiesen.)

Danach war Ruhe.

Aber ich kann Dir nicht garantieren, daß das immer so klappt.


brunchi
beantwortet von brunchi am 19. März 2009 15:03
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Hey genau dass selbe habe ich gerade hinter mir, Firma NEXNET ist ne absolute Katasthrophe. Hatte auch vom Anwalt Post, hab Widerspruch eingelegt und bis dato nichts mehr gehört. NEXNET rechnet über die Telekom ab. Dass sind so Nummern wir Auskunft und 0137. Die Telekom überweisst das Geld nicht zu denen, wenn Du eine Mahnung bekommst. Wenn Du dann an NEXNET zahlst, hast Du es doppelt bezahlt und musst es Dir von der Telekom wieder holen. Das kannst Du aber vergessen. Also Widerspruch einlegen und schreiben, dass sie sich an die Telekom wenden sollen. Viel Glück.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 19. März 2009 15:02
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Das sind keine Mahnkosten, sondern die Anwaltsgebühren, die Du wegen Verzuges zu zahlen hast.

Kommentar von 2ae4215d8ddc739b3321d04783ba795asmallmaspick am 20. März 2009 18:24

Und Verzugszinsen, und in Evidenzhaltung und und ...


anonym
beantwortet von kuhweib am 19. März 2009 15:01
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nein, die mahngebühren bezahle ich nie


holsch
beantwortet von holsch am 19. März 2009 15:01
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sicher


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