Findet bei der Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung am Ende nur statt, wenn die Gläubiger zustimmen? Alles andere wäre doch für die Gläubiger sehr ungerecht, wenn die Forderungen noch nicht voll oder teilweise gar nicht bezahlt worden sind.
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Nein, eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht notwendig, die würden im Zweifel eh die Zustimmung verweigern, wie sollte der Schuldner dann jemals von den Restschulden befreit werden können, das ganze Insolvenzverfahren wäre sinnlos. Wenn der Schuldner seinen Pflichten im Verfahren nachkommt, wird ihm von Gesetzes wegen die Restschuldbefreiung angekündigt und nach 6 Jahren gewährt. Gläubiger haben hierbei lediglich die Möglichkeit, Pflichtverletzungen des Schuldners vor Gericht anzumelden. Dann obliegt es den betreffenden Gläubigern, eventuelle Obliegenheitsverstöße glaubhaft zu machen und zu beweisen. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind lediglich Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.

einer der wichtigsten vorteile der aktuellen gesetzgebung zur privatinsolvenz ist die entmachtung der gläubiger. wer sich 6 jahre an die spielregeln hält und wirklich sein genehmigtes möglichstes tut, der ist durch, da gibt es nur noch konkret begründete einwendungen wie unfairness oder unkorrektheit des probanden.
curator am 8. April 2008 01:39 sollte ergänzen: die mögliche nicht gegebene zustimmung der gläubiger ersetzt hier nun mal das gericht.
Besser kann man es nicht beschreiben. Am liebsten hätte ich mindestens 3 daumen hoch gegeben.