Müssen Autos bei einem Zebrastreifen anhalten, wenn ein Fußgänger rüber will?

15 Antworten

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Eine von euch beiden hat die Wetter verloren und Sinn und Zweck des Zebrastreifens nicht verstanden.

Die richtige Bezeichnung lautet übrigens Fußgängerüberweg.

Gruß Michael

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen
wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit
mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg
überholt:

kostet: 1 Punkt und 80 €

Wenn man den Fußgänger sonst überfahren würde muss man anhalten.

Alternativ kann man sich aber auch mit der Hupe bemerkbar machen, oder dem Fußgänger mit genügend Abstand ausweichen, dann muss man nicht anhalten.

Als Verkehrsteilnehmer der Motorisiert ist , bist  Du zur Rücksichtnahme Verpflichtet . Sollte sich der überquerende Fußgänger  durch dein umfahren seiner Person , gefährdet fühlen und käme es zu einer Anzeige .Wird der Richter zu Gunsten  des Fusßgängers endscheiden !

diese Aussage ist definitiv falsch und widersprucht der Straßenverkehrsordnung, ein solches Verhalten (hupen und durchfahren) würde mindesten mit folgendem rechnen:

Den Vorrang von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung. Fahrzeugführer, die einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen will, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren, oder an einem Fußgängerüberweg überholen, können mit einem Bußgeld von 80 EUR und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.

Ja, definitiv. Man muss mit angemessener Geschwindigkeit ranfahren und ggf. anhalten, wenn ein Fußgänger, Rollstuhlfahrer sich dem Zebrastreifen nähert.