Es gibt ja viele Leute die gerne wissen wollen ob sie Knöllchen aus dem Ausland bezahlen sollten, ich jedoch, möchte gerne wissen ob ich zum beispiel Knöllchen in Deutschland bezahlen muss wenn ich mit einem ausländischem Fahrzeug unterwegs bin, bzw. einem mit Französischem Kennzeichen!??? Gibt es ein unterschied zwischen Falschparken und Geschwindigkeitbegrenzungsüberschreitung?
Ja. Seit einem Jahr sind die europaeischen Staaten vernetzt, selbst Schweiz, nicht in der EU, macht mit. Es heisst bezahlen, nicht mehr wie frueher, unter den Tisch fallen lassen. Vorbei die schoenen Zeiten.
Klar musst Du das, dauert meistens ...wenn Du nicht "durchrutscht" und natürlich ist ein Unterschied zwischen Falschparken und zu schnellem Fahren ...was für eine Frage ??
warum fährst Du dann in Deutschland nicht so, dass Du keine Knöllchen bekommst? Vielleicht solltest das langsam mal tun, Dich an Gesetze halten .... 10 Knöllchen ????? glaub mein Schwein pfeift ...da hättest ja den Schein schon längst abgeben müssen ...
zu schnell fahren müsste eins dabei sein. Die anderen sind halt Parken! immer so ganz kleine beträge halt. Bekannte bezahlen auch immer erst wenn was per post kommt, warum sollte ich nicht auch erst auf die post warten!?
und warum parkst Du immer so, dass Du Knöllchen kriegst ??Ist das so schwer ??
Hasi, nicht schwer, federleicht, aber schwierig.
:) ich glaub wir weichen ein bisschen von der uhrsprünglichen frage ab! Also alle Knöllchen die ich in der Schweiz bekommen habe sind ungefähr nach 3-4 Monaten per Post gekommen. Das mit dem Parken ist so eine Sache, glaubt mir manchmal muss man das Auto abstellen selbst wenn alle guten Plätze besetzt sind. 1 von 10 mal gibst dann ein Knöllchen. Wer kennt das nicht?

Innerhalb der EU dauert die Verfolgung vielleicht länger, aber sie kommt mit Sicherheit irgendwann. Das kann z. B. sein, wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt, oder die aussereuropäischen Grenze passiert.
Zwischen NL und D wird folgendermaßen verfahren: der Halter des niederländischen Fahrzeugs wird angeschrieben, die "Tat" beschrieben und das Strafmaß vorgelegt. Er kann das ablehnen, die deutschen Behörden leiten den Fall dann allerdings an die niederländischen Kollegen weiter und es wird dann nach NL-Recht bestraft [keine Entkommen mehr].
Zu überlegen ist, welches Recht dann vorteilhafter wäre... ;-)
10 Knöllchen in 2 Jahren? wenn jemand das schlimm findet, kann es sich ja fast nur um jemanden einer Aufsichtsbehörde handeln. Dass man mal eben falsch parkt, weil man mal kurz Kleidung aus der Reinigung holen will, an den Briefkasten will oder was auch immer, kommt wohl bei jedem mal vor, der eine hat Pech und kriegt'n Knöllchen, der andere nicht. Ebenso ist es beim zu schnell fahren, da fährt man auf ner unbekannten Strecke, überholt nen LKW, und ist schwupps in der Stadt, ohne das Ortsschild gesehen zu haben - Prost Mahlzeit. oder was ist mit schnell rot werdenden Ampeln, damit die Gemeinde auch Geld verdient, 70 ist erlaubt, ich kann mich entscheiden, ob ich ne Vollbremsung mache, und die Gefahr eingehe, dass der Hintermann mir drauf fährt, oder Punkte in Flensburg kassiere, weil ich bei Tieforange die Ampel überfahre.
Ich zahle auch immer erst, wenn ich Post bekomme. In vielen Städten kann man nämlich die Knöllchen mit nem Etikettiergerät fälschen - beliebter Streich unter präpubertären Teens.
Und ansonsten, dass innerhalb Europas Verstöße gegen die StVO länderübergreifend geahndet werden, ist ja schon lange so.
Das ist mal einer der ein bisschen Verständniss zeigt! Vielen Dank!
Danke für die klare Antwort. Ich denk ich habe jetzt so um die 10 unbezahlte Knöllchen, das älteste ist so 2 Jahre alt. Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen. Erklärung? Kommt da noch was?
ich würd mal nicht laut nachfragen :-)
bei zwei Jahren hast Du gute Chancen, daß nichts mehr kommt. Sicher sei Dir aber mal nicht.
Vielleicht solltest Du Deinen Fahrstil mal überdenken? :-)