Was ist, wenn in einem Testament verfügt wird, dass man ein Haus erbt, es aber mindestens 10 Jahre nicht verkaufen darf. Muss das dann eingehalten werden. Was, wenn ich die Erbschaftssteuer ansonsten nicht bezahlen kann!?
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Ein Testament ist der letzte Wille des Erblassers und dieser ist selbstverständlich im vollen Umfang zu respektieren. Die Erbschaftsteuer kann ja evtl. durch einen Kredit mit dem Haus als Sicherheit gezahlt werden.

ein testament muß handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. außerdem muss es am besten datum und ort enthalten. bei ehepartnern genügt es wenn ein ehepartner drunter schreibt. "obenstehendes ist auch mein wille" + unterschrift und ort und datum.
du kannst das testament auch beim notar verfassen lassen. das ist in jedem falle besser, denn dann ist sicher, dass es auch gefunden wird.
gültig jedoch sind beide varianten. auch auflagen müssen erfüllt werden und sind einzuhalten, solange sie nicht sittenwidrig sind (z.b. mein sohn soll mein haus erben, wenn er zusammen mit seiner frau mindestens drei kinder zur welt bringt, oder meine tochter bekommt dass haus, wenn sie sich von georg trennt).

Ja, die von Dir genannte Auflage hat Rechtsgültigkeit. Diese Freiheit ergibt sich durch das Grundgesetz (Eigentumsrecht). Da man zu Lebzeiten über sein Eigentum bestimmen darf, darf man es auch nach dem Tod.Das nennt man Testierfreiheit. Ausnahme sind nur sittenwidrige Gründe (wie bereits sehr schön von thebrain beschrieben).

Nachdem ja heute die Änderung der Erbschaftssteuer beschlossen wurde trifft die Problematik ja vielleicht gar nicht mehr zu bei Dir...ansonsten würde ich wirklich eine Hypothek aufnehmen für die Dauer...