DesperateHousewife am 06.02.2007 um 12:37 Uhr
Wenn sie noch zuhause wohnen.
Die Antwort steht unter => 3. Rundfunkgeräte im Privathaushalt
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Die Antwort findest du bei der GEZ. Sobald der Jugendliche selbst Geld bekommt ,ab einer Festgelegten Höhe ,muss er auch Bezahlen. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Hallo, ich denke nicht, denn schließlich zahlen deine Eltern ja dann bereits GEZ-Gebühren! Allerdings können sie darauf berufen, wenn du z.B. ein Auto hast in dem ein Radio ist! Ich persönlich habe aber nie GEZ-Gebühren für mein Autoradio bezahlt.. weil ich keins hatte ;o) und selbst als ich ausgezogen war, konnte ich mich während der Ausbildung von der Stadt(Sozialamt oder ähnl./weiß nicht mehr genau, ist schon zu lange her) für GEZ-Gebühr befreien lassen..! LG nicole

Gehört die / der Jugendliche einer sog. BG (Bedarfsgemeinschaft) der ARGE an, weil die Eltern ALG 2 beziehen, kann er/sie sich auf Antrag (liegen bei der ARGE aus) befreien lassen. Sobald er die Befreiung bestätigt bekommen hat, kann bei der Telekom auch ein Sozialtarif beantragt werden. Die Befreiung gilt aber immer jeweils nur für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten seitens der ARGE.