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Müssen auch Jugendliche in der Ausbildung GEZ-Gebühren zahlen?

gefragt von DesperateHousewifeDesperateHousewife am 06.02.2007 um 12:37 Uhr

Wenn sie noch zuhause wohnen.

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Geld x 22.705 GEZ x 755 Gebühren x 560

marxx
beantwortet von marxx am 6. Februar 2007 14:43
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Die Antwort steht unter => 3. Rundfunkgeräte im Privathaushalt

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html


compu60
beantwortet von compu60 am 6. Februar 2007 13:06
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Die Antwort findest du bei der GEZ. Sobald der Jugendliche selbst Geld bekommt ,ab einer Festgelegten Höhe ,muss er auch Bezahlen. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html


Nicole1978
beantwortet von Nicole1978 am 6. Februar 2007 12:56
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Hallo, ich denke nicht, denn schließlich zahlen deine Eltern ja dann bereits GEZ-Gebühren! Allerdings können sie darauf berufen, wenn du z.B. ein Auto hast in dem ein Radio ist! Ich persönlich habe aber nie GEZ-Gebühren für mein Autoradio bezahlt.. weil ich keins hatte ;o) und selbst als ich ausgezogen war, konnte ich mich während der Ausbildung von der Stadt(Sozialamt oder ähnl./weiß nicht mehr genau, ist schon zu lange her) für GEZ-Gebühr befreien lassen..! LG nicole


albatros
beantwortet von albatros am 7. Februar 2007 23:29
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Gehört die / der Jugendliche einer sog. BG (Bedarfsgemeinschaft) der ARGE an, weil die Eltern ALG 2 beziehen, kann er/sie sich auf Antrag (liegen bei der ARGE aus) befreien lassen. Sobald er die Befreiung bestätigt bekommen hat, kann bei der Telekom auch ein Sozialtarif beantragt werden. Die Befreiung gilt aber immer jeweils nur für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten seitens der ARGE.


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