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Müssen Arbeitgeber Kündigungen begründen, damit sie wirksam werden?

gefragt von vincentvincent am 01.06.2007 um 12:08 Uhr

Das der AG den BTR informieren muss, ist klar.


Reply


pooky
beantwortet von pooky am 1. Juni 2007 12:10
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Natürlich müssen Arbeitgeber begründen, weshalb sie den Arbeitnehmer kündigen wollen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Juni 2007 12:14

...DEM Arbeitnehmer kündigen wollen. :-)

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. Juni 2007 12:25

Nein - innerhalb der Probezeit z. B. kann ein Arbeitgeber noch am letzten Tag ohne Angabe jedweder Gründe kündigen. Der Arbeitnehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 1. Juni 2007 12:26

Danke, Herr Oberleherer!!!!!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. Juni 2007 12:27

Vincent - spar Dir so einen unqualifizierten Mist - oder hast du hier lieber falsche Antworten? Warum stellst Du dann hier Fragen????? (DR)

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Juni 2007 12:31

@Heeschen: du hast natürlich Recht, das ist die (wohl einzige) Ausnahme.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 1. Juni 2007 12:59

für Pooky und Heeeschen: Ihr Lieben, die Aussage "Oberlehrer" war nicht für Heeeschen bestimmt., sondern für "DEM Arb......." pooky, für seinen Kommentar. Entschuldigung Heeeschen, bin ziemlich neu bei gutefrage.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Juni 2007 13:02

@vincent: ...wie gesagt: ich habe letztlich nur meinen eigenen Schreibfehler korrigiert.

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 1. Juni 2007 12:36

Antwort war für POOKY

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 1. Juni 2007 12:37

@vincent: Warum? Ich habe mich selbst korrigiert. Aber: gern geschehen!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. Juni 2007 12:51

OK vincent - konnte Deine Antwort auch überhaupt nicht einordnen, schreib Doch @... - dann kann es keine Verwechslungen geben :-)


anonym
beantwortet von occident am 1. Juni 2007 12:15
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Muss eine Kündigung begründet werden? Ja und Nein. Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist.

Quelle: http://www.berufszentrum.de/artikel_0602.html


anonym
beantwortet von Lillibelle am 1. Juni 2007 12:21
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Nein.

Auch eine unbegründete Kündigung ist wirksam, solange sonst alle Erfordernisse eingehalten wurden.

Auf Verlangen ist dem AN allerdings ein Grund für seine Kündigung mitzuteilen.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 1. Juni 2007 12:23
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Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss begründet sein.

Ausnahme: Probezeit, da kann ohne Grund gekündigt werden.

Kommentar von Lillibelle am 1. Juni 2007 12:28

man kann auch außerhalb der probezeit ohne ngabe von gründen gekündigt werden.

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 1. Juni 2007 14:32

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 1. Juni 2007 12:24
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Eine Kündigung muss natürlich begründet SEIN, in dem Kündigungsschreiben selbst muß ein Grund hierfür jedoch nicht genannt werden. Es müssen - ausserhalb der Probezeit - 2 Abmahnungen aus demselben Grund vorausgegangen sein bei verhaltensbedingter Kündigung, daraus gehen dann auch die Gründe hervor. Der Betriebsrat muss zwar in jedem Fall angehört werden, muss aber NICHT zustimmen, damit gekündigt werden kann - allerdings ist die Aussicht auf Erfolg bei Klage vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitnehmer ohne Zustimmung deutlich größer. Bei betriebsbedingter Kündigung sieht die Sache anders aus, da hier auch eine Sozialauswahl getroffen werden muss. Das Ergebnis muss dem zu kündigenden Mitarbeiter dann mitgeteilt werden.







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