Das der AG den BTR informieren muss, ist klar.

Natürlich müssen Arbeitgeber begründen, weshalb sie den Arbeitnehmer kündigen wollen.
Muss eine Kündigung begründet werden? Ja und Nein. Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses so geregelt ist.
Nein.
Auch eine unbegründete Kündigung ist wirksam, solange sonst alle Erfordernisse eingehalten wurden.
Auf Verlangen ist dem AN allerdings ein Grund für seine Kündigung mitzuteilen.

Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss begründet sein.
Ausnahme: Probezeit, da kann ohne Grund gekündigt werden.
man kann auch außerhalb der probezeit ohne ngabe von gründen gekündigt werden.
loopwithme am 1. Juni 2007 14:32 Danach haben wir beide Recht, du, wenn der Betrieb weniger als 5 MA hat, ich, wenn er 5 oder mehr hat.

Eine Kündigung muss natürlich begründet SEIN, in dem Kündigungsschreiben selbst muß ein Grund hierfür jedoch nicht genannt werden. Es müssen - ausserhalb der Probezeit - 2 Abmahnungen aus demselben Grund vorausgegangen sein bei verhaltensbedingter Kündigung, daraus gehen dann auch die Gründe hervor. Der Betriebsrat muss zwar in jedem Fall angehört werden, muss aber NICHT zustimmen, damit gekündigt werden kann - allerdings ist die Aussicht auf Erfolg bei Klage vor dem Arbeitsgericht für den Arbeitnehmer ohne Zustimmung deutlich größer. Bei betriebsbedingter Kündigung sieht die Sache anders aus, da hier auch eine Sozialauswahl getroffen werden muss. Das Ergebnis muss dem zu kündigenden Mitarbeiter dann mitgeteilt werden.
...DEM Arbeitnehmer kündigen wollen. :-)
Nein - innerhalb der Probezeit z. B. kann ein Arbeitgeber noch am letzten Tag ohne Angabe jedweder Gründe kündigen. Der Arbeitnehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Danke, Herr Oberleherer!!!!!
Vincent - spar Dir so einen unqualifizierten Mist - oder hast du hier lieber falsche Antworten? Warum stellst Du dann hier Fragen????? (DR)
@Heeschen: du hast natürlich Recht, das ist die (wohl einzige) Ausnahme.
für Pooky und Heeeschen: Ihr Lieben, die Aussage "Oberlehrer" war nicht für Heeeschen bestimmt., sondern für "DEM Arb......." pooky, für seinen Kommentar. Entschuldigung Heeeschen, bin ziemlich neu bei gutefrage.
@vincent: ...wie gesagt: ich habe letztlich nur meinen eigenen Schreibfehler korrigiert.
Antwort war für POOKY
@vincent: Warum? Ich habe mich selbst korrigiert. Aber: gern geschehen!
OK vincent - konnte Deine Antwort auch überhaupt nicht einordnen, schreib Doch @... - dann kann es keine Verwechslungen geben :-)