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Müssen anmontierte Anhängerkupplungen genehmigt werden?

gefragt von Drknow am 12.02.2008 um 14:09 Uhr

Kennt sich jemand mit der StVO aus und kann mir sagen, ob Anhängerkupplungen genehmigt werden müssen? Von wem?

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Recht x 35.193 Auto x 23.140 StVO x 281 Anhänger x 183 Anhängerkupplung x 36

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Februar 2008 14:10
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DEKRA oder TÜV überprüft und nimmt Anhängerkupplungen ab.


niki01
beantwortet von niki01 am 12. Februar 2008 14:19
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Das ist eine Gute Frage
1.) ist im Fahrzeugschein schon eine Eintragung Vorhanden ?(alterschein unter ziff.27 /28 /29 ja dan eine orginal mit ABE muss nicht mehr vorgefahren oder eingetragen werden.
2.) Ohne eintragung muss von TÜV ,DEKRA ,GÜV ... eingetragen werden,und bei der Zulassungsstelle neuen KFZ Schein beantragtwerden
zu 1.) beim Neuen schein ist unter ziffer ... die gleichen eintragungen jedoch kann ich nicht die Nummern sagen

Kommentar von B543cf900a95cd1ef99c6aae425992f1smallChief001 am 13. Februar 2008 20:20

so iss es


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Februar 2008 14:11
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Der TÜV prüft die Anhängerkupplung, egal ob fest montiert oder abnehmbar. Und da wird sie dann auch in deinem Brief/Schein eingetragen.


anonym
beantwortet von frank72 am 12. Februar 2008 14:11
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Ja, nach Paragraph 19(3) der StVZO über die Anbauabnahmen musst du das (zB bei eine Werkstatt, die das eben anbietet) machen lassen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. Februar 2008 14:11
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vom Tüv, dafür gibt es doch eine Betriebserlaubnis und eingetragen werden muß die Anhängerkupplung auch....


dtimmermann
beantwortet von dtimmermann am 12. Februar 2008 14:10
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TÜV-Abnahme


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 12. Februar 2008 14:10
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Ja die müssen im Fahrzeugschein eingetragen werden!!


Questor
beantwortet von Questor am 26. Juli 2008 03:17
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Diese müssen nicht mehr abgenommen und eingetragen werden. Leider.


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