Kennt sich jemand mit der StVO aus und kann mir sagen, ob Anhängerkupplungen genehmigt werden müssen? Von wem?

DEKRA oder TÜV überprüft und nimmt Anhängerkupplungen ab.
Der TÜV prüft die Anhängerkupplung, egal ob fest montiert oder abnehmbar. Und da wird sie dann auch in deinem Brief/Schein eingetragen.

Das ist eine Gute Frage
1.) ist im Fahrzeugschein schon eine Eintragung Vorhanden ?(alterschein unter ziff.27 /28 /29 ja dan eine orginal mit ABE muss nicht mehr vorgefahren oder eingetragen werden.
2.) Ohne eintragung muss von TÜV ,DEKRA ,GÜV ... eingetragen werden,und bei der Zulassungsstelle neuen KFZ Schein beantragtwerden
zu 1.) beim Neuen schein ist unter ziffer ... die gleichen eintragungen jedoch kann ich nicht die Nummern sagen
Chief001 am 13. Februar 2008 20:20 so iss es

Ja die müssen im Fahrzeugschein eingetragen werden!!

vom Tüv, dafür gibt es doch eine Betriebserlaubnis und eingetragen werden muß die Anhängerkupplung auch....
Ja, nach Paragraph 19(3) der StVZO über die Anbauabnahmen musst du das (zB bei eine Werkstatt, die das eben anbietet) machen lassen.

Diese müssen nicht mehr abgenommen und eingetragen werden. Leider.