Man kennt das ja aus Filmen, dass sich Verbrecher nicht zu Arzt trauen, da sie der Meinung sind, dass der behandelnde Arzt eine Schusswunde der Polizei melden muss. Stimmt das eigentlich ?

Das ist ein heikles Gebiet. Genaugenommen darf er das nämlich eigentlich nicht. Die Ärztliche Schweigepflicht endet jedoch, wenn der Arzt vernünftigerweise befürchten muß, daß weitere Straftaten drohen.
Habe bei meinen Ermittlungen in der Praxis durchaus erlebt, daß sich Ärzte geweigert haben, Auskünfte zu geben.
Hier findest Du einen Überblick über
und
(http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/bauerswp.pdf)
fourseasons am 21. August 2007 10:40 Sehr interessant! DH
Ich hoffe ja, weiß es aber nicht wirklich. Ich hoffe das dann die Schweigepflicht ausser Kraft tritt.

Ich habe gehoert das schusswunden von den Aerzten gemeldet werden muessen