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Müssen Ärzte Krankenunterlagen herausgeben?

gefragt von simmerl04 am 17.10.2008 um 20:08 Uhr

Ich war mit der Behandlung bei einem Facharzt unzufrieden und wollte zu einem anderen gehen. Der Arzt wollte mir die Krankenunterlagen(Röntgenbilder usw.) nicht herausgeben, da er meinte dass wären seine Unterlagen!


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Fotografin
beantwortet von Fotografin am 17. Oktober 2008 20:10
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Geh zu einem anderen Arzt. Der kann sich dann die Unterlagen anfordern. Vielleicht gibt er sie eher heraus.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:20

''Vielleicht gibt er sie eher heraus.''

Der Arzt muss seine Unterlagen überhaupt nicht herausgeben bzw. abgeben. Auch an keinen anderen Arzt. Siehe dazu auch Kommentar von Cindy2 am 17. Oktober 2008 20:15.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. Oktober 2008 20:35

Habe ja auch vielleicht geschrieben...Man kann es ja versuchen. Mein Arzt gibt mir alles mit. Er hat alles digitalisiert. Ich schlage mich mit vielen Röntgenaufnahmen rum. So verschieden ist das.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. Oktober 2008 08:57

Genau. Heutzutage ist jeder Radiologe froh, wenn er die Röntgenbilder nicht mehr selbst archivieren muss, sondern sie dem Pat. mitgeben kann. Wer jemals das Archiv eines altgedienten Radiologen gesehen hat, weiß, was ich meine ... ;-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Oktober 2008 20:10
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''da er meinte dass wären seine Unterlagen!''

Stimmt. Er muss dir nur Kopien geben.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:15

''Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.''

Auszug aus der [Muster-]Berufsordnung für Ärzte, die zwar in den einzelnen Bundesländern jeweils nochmal einzeln gibt, aber dei weichen nicht groß von der Muster-Berufsordnung ab.

http://kuerzer.de/5ztnjvn9Q

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. Oktober 2008 20:19

DH von mir

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:20

BINGO! DH

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. Oktober 2008 08:56

der Passus mit den subjektiven Wahrnehmungen wurde mittlerweile von Gerichten auch schon anders entschieden.


Kassia
beantwortet von Kassia am 17. Oktober 2008 20:09
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Dann frag nach einer Kopie! Er kann dir nicht verweigern, die Unterlagen einzusehen. Auch nicht, wenn du eine zweite Meinung einholen willst, das ist dein gutes Recht!! Röntgenbilder, CTs, MRTs sind eh digital und er kann eine CD brennen. Und: Wenn er so drauf ist, dann hast du recht nicht zufrieden zu sein und den Arzt zu wechseln...

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:37

Hasllo ---> Simmer104...du bekommst sie am einfachsten "ohne Diskussionen" ,wenn du dir ein Überweisungsschein von dem Neuen Arzt holst, wo draufsteht -Arztwechsel- geb den ab, und sag das du die Unterlagen am nächsten Tag holst! Drohe ihn sonst mit KV, er will sicher nicht schlecht dort auffallen (wenn´s nicht anderes geht)! LG

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:47

''Drohe ihn sonst mit KV, er will sicher nicht schlecht dort auffallen''

Warum sollte er schlecht dort auffallen, wenn er seine Unterlagen nicht rausgibt?

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:50

puuhhh

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:52

???????????????

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. Oktober 2008 09:10

> "ohne Diskussionen" ,wenn du dir ein Überweisungsschein von dem Neuen Arzt holst, wo draufsteht -Arztwechsel-

Es gibt keine Überweisungsschein, auf dem "Arztwechsel" vermerkt wird. In jede Fachrichtung ist pro Quartal nur eine Überweisung möglich. Ein Patient, der im gleichen Quartal zu einem zweiten Facharzt der gleichen Fachrichtung will, muss sich entweder vom ersten eine Weiterüberweisung holen, was sich meist als schwierig erweist, und dieser nicht dazu verpflichtet ist, oder er geht ohne Überweisung zum zweiten Spezialisten und muss dort halt noch einmal die Praxisgebühr entrichten. Am einfachsten ist es aber, bis zum nächsten uartal zu warten, und sich beim Hausarzt eine neue Überweisung zu holen.


marcusnoob
beantwortet von marcusnoob am 17. Oktober 2008 20:10
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Wenn du über 18 Jahre bist, bzw. deine Eltern dafür unterschreiben ist der Arzt normalerweise verpflichtet dir die Bilder und so zu geben. Ich hoffe die kleine Seite hilft dir weiter. http://www.olafschmitz.de/html/arztunterlagen.html Ciao

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. Oktober 2008 20:18

DH, sehr guter Link


angie760
beantwortet von angie760 am 17. Oktober 2008 20:12
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Nein,er muß Dir die Unterlagen rausgeben.Du hast freie Arztwahl und wenn Du mit dem Arzt nicht zufrieden bist,hast Du das Recht,zu wechseln.Wenn er Dir die Papiere nicht rausgibt,so sag es dem neuen Arzt,der wird die Papiere dann schon anfordern.

Kommentar von Cindy2 am 17. Oktober 2008 20:15

Stimmt so nur bedingt. Die Unterlagen sind seine. Der Arzt ist aber verpflichtet, auf Nachfrage dem Patienten entsprechende Kopien auszuhändigen. Wobei die Kosten der Kopien aber vom Patienten zu tragen sind. Sie Dürfen aber nicht wahllos überhöht sein. Somit hat man einen Anspruch auf die Unterlagen - aber nicht auf die Originale und man muß die Kosten für die Kopien/Duplikate selbst tragen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:23

DH!

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:26

Es ist sogar genau andersrum! Wenn du ein Bericht bekommst, z.B. ist es dein Bericht!!! Aber meistens gibt man den Bericht dem Arzt, was soll es zuhause(gibs aber auch, Pat. die ihre ganzen Unterlagen zuhause habenund zum ersten Besuch mitbringen!) Aber der Arzt macht sich sonst ne Kopie! Es sind Wirklich deine Berichte, ich bin als Arzt verpflichet dir die Auszuhändigen!

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 17. Oktober 2008 21:37

DH.Ich habe die Berichtsakte meiner Mutter ausgehändigt bekommen.Die haben wir dann dem neuen Arzt ausgehändigt.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 18. Oktober 2008 08:54
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Ganz einfach:

Alle Unterlagen, auch die Röntgenbilder gehören dem Arzt, er muss (und darf) sie auch gar nicht ohne weiteres im Original aushändigen. Aber er ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Kopien anzufertigen, deren Kosten der Patient selbst tragen muss. Die Abrechnung der Kopien erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Kopien dürfen auch von einem anderen Arzt angefordert werden, wenn eine Entbindung von der Schweigepflichdurch den Patienten vorliegt.


IrisDon
beantwortet von IrisDon am 17. Oktober 2008 20:15
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es sind zwar seine Unterlagen, aber wenn dein neuer Arzt sie anfordert, muss er sie rausrücken.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:17

''aber wenn dein neuer Arzt sie anfordert, muss er sie rausrücken.''

Nein, muss er nicht. Siehe Kommentar von Cindy2 am 17. Oktober 2008 20:15.

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 20:19

ich war mal Arzthelferin, und wir mussten zumindest die Kopien geben, damit keine Doppeluntersuchungen gemacht werden mussten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:22

''und wir mussten zumindest die Kopien geben''

In deiner 1. Antwort hast du aber geschrieben, dass er die Unterlagen rausgeben muss. Da stand nichts von Kopien.

Kommentar von Simple_avatar6smallIrisDon am 17. Oktober 2008 20:23

Okay, war vielleicht mein Fehler, aber sie hat das Recht auf die Kopien;)

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:28

Kopie ist auch Quatsch, was wird hier geschrieben?? Wenn du nicht sein Pat. mehr bist--> gibst du die Unterlagen ,den Pat.FERTIG!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:51

Hmmm ... schau dir doch in der Berufsordnung § 10 einfach mal die Absätze 3, 4 und 5 an.


anonym
beantwortet von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:19
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Das ist eine Lüge, deine Befunde sind dein Eigentun. Bei für die Röntgen-Bildern musst du evtl. Unterschreiben ,dass du sie mit nimmst. Da er eine Aufbewahrungspflicht von 10 J. hat! ER MUSS DIE UNTERLAGEN GEBEN!!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:23

''deine Befunde sind dein Eigentun. ''

Nö.

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:27

Wie jetzt? Ruf doch die KV an!!! ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:40

''Ruf doch die KV an!''

Schau du dir doch die Berufsordnung für Ärzte an.

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:54

Zitat aus § 10 Berufsordnung für Ärzte >(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.<

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 21:14

''... Einsicht zu gewähren ...''

Einsicht gewähren, ist aber noch immer nicht das Gleiche wie Akten herausgeben an den Patienten.

Kommentar von sahara24 am 18. Oktober 2008 12:42

.... Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben..... !!!!!!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. Oktober 2008 22:01

Er kann darauf hinweisen, dass die herausgegebenen Original-Röntgenbilder sein Eigentum bleiben, und dass man sie wieder nach gegebener Zeit zurückbringen muss.

Kommentar von sahara24 am 18. Oktober 2008 14:45

stimmt, da er eine Aufbewahrungspflicht hat von 10 J., aber man darf sie sich gegen Unterschrift ausleihen! und dann gibs du sie halt nicht wieder!


anonym
beantwortet von treueseele am 17. Oktober 2008 20:22
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Ja, dazu ist er verpflichtet

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 20:26

Lies einfach mal die anderen Antworten ...

Kommentar von sahara24 am 17. Oktober 2008 20:31

Es ist sogar so, dass ich die ganzen Unterlagen nicht mal denn Neuen Arzt schicken oder seiner Helferin geben darf! SCHWEIGEPFLICHT! Pat. muss sie selber abholen!


Kassia
beantwortet von Kassia am 17. Oktober 2008 20:36
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Also die Röntgenbilder hat der Arzt bestimmt nicht selbst aufgenommen, oder? Sicher warst du in einer radiologischen Praxis. Wenn der Arzt sich wirklich quer stellt, frag doch dort nochmal nach einer Kopie der Aufnahme nach (wenn es auch was kostet). Oft habe ich aber auch erlebt, dass die Patienten die original Bilder vom Radiologen mitbekommen und nicht mal der behandelnde Arzt die bei sich archivieren wollte, weil sie dem Patienten gehörten. Dass ein Arzt keine Berichte raus gibt, finde ich hingegen sehr fragwürdig, ich meine wofür schreibt man sie denn?! Doch wohl um den Kollegen über seinen Patienten und das, was man herausgefunden hat zu berichten.


zaubermaus036
beantwortet von zaubermaus036 am 17. Oktober 2008 21:22
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Wende Dich an deine Krankenversicherung, denn die sind in der Regel nicht bereit, Untersuchungen 2x zu bezahlen. Zumal CT ect. doch sehr teuer sind. Im Zweifelsfall schreiben die den Arzt an. Ging bei mir zumindest so.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 21:41

Warum denn nur so kompliziert? Der Arzt ist dazu verpflichtet, dem Patienten Kopien von den Unterlagen auszuhändigen. Nicht mehr und nicht weniger! Das ist doch wirklich kein Thema, aus dem man einen Akt machen muss. Augen verdreh

(Siehe Antwort von bitmap am 17. Oktober 2008 20:10.)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Oktober 2008 21:41

Warum denn nur so kompliziert? Der Arzt ist dazu verpflichtet, dem Patienten Kopien von den Unterlagen auszuhändigen. Nicht mehr und nicht weniger! Das ist doch wirklich kein Thema, aus dem man einen Akt machen muss. Augen verdreh

(Siehe Antwort von bitmap am 17. Oktober 2008 20:10.)


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