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müssen 2 unverheiratete einen mietvertrag bei einer gemeinsamen neuen wohnung unterschreiben??

gefragt von stadtbote am 12.03.2008 um 13:05 Uhr

ich beziehe ALG1 und meine partnerin geld von der arge,nun wollen wir aber zusammenziehen.damit das möglich ist,muss die wohnung meiner partnerin weiterlaufen.wenn wir aber eine neue gemeinsame wohnung beziehen,müssen dann beide den mietvertrag unterschreiben?


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mietvertrag (317)
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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. März 2008 13:12
2x
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ein nicht ganz dummer vermieter wird sich den mietvertrag von beiden mietparteien unterschreiben lassen.

es ist für ihn zur sicherheit, denn bei evtl. mieausfall, hat er zwei personen an die er sich halten kann.


Butterfly178
beantwortet von Butterfly178 am 12. März 2008 13:07
1x
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Frag beim Arbeitsamt nach was Ihr machen müsst dass Ihr eure sozialen Leistungen nicht verliert.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 12. März 2008 13:08

Jou! Die haben bestimmt gute Tips auf Lager. Dann können sie sich auch die Kontrolle ersparen!


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 12. März 2008 13:07
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Wenn beide im neuen Vertrag stehen, dann beide. Wenn nur einer als Mieter drin steht, dann einer. ;)


stefffi23
beantwortet von stefffi23 am 12. März 2008 13:39
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Wenn ihr beide den Mietvertrag unterzeichnet, als nichteheliche Lebensgemeinschaft die Wohnung bezieht, wird eine Anrechnung der jeweiligen Einkommen auf das ALG II erfolgen. Alles andere ist Betrug, also wenn deine Freundin ihre Wohnung behält, ich wäre da vorsichtig. LG


bsensual
beantwortet von bsensual am 12. März 2008 13:09
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Wenn nur deine Freundin im Vertrag genannt ist und sie alleine unterschreibt, ist sie Hauptmieter. Du kannst als Untermieter dort wohnen, kannst aber jederzeit von deiner Freundin aus der Wohnung geworfen werden. Frag am besten beim Arbeitsamt nach, was für euch am günstigsten ist.






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