ich beziehe ALG1 und meine partnerin geld von der arge,nun wollen wir aber zusammenziehen.damit das möglich ist,muss die wohnung meiner partnerin weiterlaufen.wenn wir aber eine neue gemeinsame wohnung beziehen,müssen dann beide den mietvertrag unterschreiben?
ein nicht ganz dummer vermieter wird sich den mietvertrag von beiden mietparteien unterschreiben lassen.
es ist für ihn zur sicherheit, denn bei evtl. mieausfall, hat er zwei personen an die er sich halten kann.

Frag beim Arbeitsamt nach was Ihr machen müsst dass Ihr eure sozialen Leistungen nicht verliert.
Jou! Die haben bestimmt gute Tips auf Lager. Dann können sie sich auch die Kontrolle ersparen!

Wenn beide im neuen Vertrag stehen, dann beide. Wenn nur einer als Mieter drin steht, dann einer. ;)

Wenn ihr beide den Mietvertrag unterzeichnet, als nichteheliche Lebensgemeinschaft die Wohnung bezieht, wird eine Anrechnung der jeweiligen Einkommen auf das ALG II erfolgen. Alles andere ist Betrug, also wenn deine Freundin ihre Wohnung behält, ich wäre da vorsichtig. LG

Wenn nur deine Freundin im Vertrag genannt ist und sie alleine unterschreibt, ist sie Hauptmieter. Du kannst als Untermieter dort wohnen, kannst aber jederzeit von deiner Freundin aus der Wohnung geworfen werden. Frag am besten beim Arbeitsamt nach, was für euch am günstigsten ist.