Freundin ist bei der GEZ angemeldet. Wie ist dazu die Regelung? Was muss ich mich bei auto radio etc. verhalten?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Also mußt Du füpr Dein Autoradio zahlen wenn Ihr nicht verheiratet seid.

schlicht und einfach ja - aber nur einer muss zahlen. Und das sollte der tun, der auch ein Radio im Auto hat. Wenn beide ein Auto mit Radio haben, müssen beide zahlen...
Aber natürlich ist gar kein Auto auf dich zugelassen ;-)
Kann auch nicht von der GEZ überprüft werden.