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Müss man sich bei der GEZ anmelden, wenn man in einer Partnerschaft lebt?

gefragt von ChiemStar am 12.11.2007 um 13:57 Uhr

Freundin ist bei der GEZ angemeldet. Wie ist dazu die Regelung? Was muss ich mich bei auto radio etc. verhalten?


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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 12. November 2007 14:04
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In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Also mußt Du füpr Dein Autoradio zahlen wenn Ihr nicht verheiratet seid.

Kommentar von 1530af97a1e2b81fa7d1f2e1eb9b48c9smallbsensual am 12. November 2007 14:07

Aber natürlich ist gar kein Auto auf dich zugelassen ;-)

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 12. November 2007 17:15

Kann auch nicht von der GEZ überprüft werden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. November 2007 14:29
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schlicht und einfach ja - aber nur einer muss zahlen. Und das sollte der tun, der auch ein Radio im Auto hat. Wenn beide ein Auto mit Radio haben, müssen beide zahlen...




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