Wohnungsbesichtigung, Vermieter+Tochter+aktuelle Mieter war en anwesend. Uns gefiel die Wohnung und das sagten wir auch. Der Mieter sagte noch, was er alles drin lassen könnte, wenn wir die Wohnung nehmen würden dafür bezahlen zu müssen. Vermieter schrieb Daten auf und was die Wohnung kostet . Es war auch klar, daß bei einem Einzug der 1.07.08 Einzugsdatum ist.Der Vermieter wollte am Wochenende den Vertrag aufsetzen. Wir haben aber zu keiner Zeit gesagt, daß wir die Wohnungnehmen.Sa. vormittag sprach ich Vermieter auf AB, er solle noch warten mit Vertrag. Er war überrascht und sagte, wir hätten Wohnung gemietet. Gestern Einschreiben im Briefkasten als Bestätigung zur Anmietung zum 1.07.08.

Das ist nicht ganz einfach. Es ist richtg, dass ein Vertrag mündlich geschlossen werden kann. Hier wäre entscheidend, ob ein Zeuge bescheinigt, dass Ihr ausdrücklich bekundet habt, habt die Wohnung zu mieten. Wenn das nicht so ist, würde ich folgendermaßen argumentieren: Wenn angeblich bereits ein mündlicher Vertag zustande gekommen sein soll, warum wird dann überhaupt ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, der einer Unterschrift bedarf? Bei einem bereits bestehen Vertrag würde sich dies ja erübrigen. Normalerweise gilt ein schriftlicher Vertrag erst, wenn beide Unterschriften darunter stehen.
Auch ein mündlicher Vertrag, vor allen Dingen unter Zeugen, kann bindend sein.
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung.
Lies dich hier mal durch: http://tinyurl.com/4o6ume
Ein Vertrag kommt zustande durch eine gemeinschaftliche Willenserklärung, auch mündlicher Natur, aber diese liegt nach deiner Aussage ja nicht vor. Andererseits - warum sollte der Vermieter einen Vertrag aufsetzen wenn Du ihm nicht suggeriert hast die Wohnung mieten zu wollen?
Aber faktisch wird er sich da wohl trotz Zeugen wenig Chancen haben sich rechtlich durchzusetzen.

Grundsätzlich gilt auch ein mündlicher Vertrag.
Aber bei einem Mietvertrag sind zu viele Dinge zu beachten, die ohne Schriftform immer wieder zu Streitereien führen würden.
Beispiel Nebenkosten: Habt ihr über Vorauszahlung oder Pauschale gesprochen?
Beispiel Kaution: wurde da was vereinbart?
Für die Ablöse der Dinge des Vormieters gilt sowieso Ware gegen Geld, aber auch das würde ich schriftlich machen.
Auch wenn es nur eine Formsache ist: Schreib dem Vermieter, dass er keinen gültigen Mietvertrag mit dir hat, dass ihr lediglich gesagt habt, dass euch die Wohnung gefällt und dass er offensichtlich dem IRRTUM erlegen ist, das wäre bereits eine definitive Zusage.
Und ganz ehrlich: mit so einem Vermieter möchte ich nichts am Hut haben - selbst wenn deine Darstellung teilweise subjektiv ist/sein sollte.
Locker bleiben!
Ja, danke. Wir haben ja sogar überlegt, die Wohnung vielleicht doch zu nehmen, aber ich habe eigentlich auch keine Lust mehr, mit dem zu reden. Die Wohnung war auch ursprünglich aus dem internet mit falscher Rufnummer. Über Umwege habe ich dann die Rufnr. vom Vermieter rausbekommen. Die Wohnung aus dem internet war bereits vermietet und er hat uns dann diese angeboten, die 50 Euro teurer war und auch andere Bodenbeläge hat. Hätte ich das alles gewußt, hätte ich mich nicht so bemüht, die Nummer rauszufinden. Naja, im nachhinein ist man immer schlauer.

hallo olafub,lass dich nur nicht in's bockshorn jagen. ich sehe deinen fall als typisches beispiel, einen juristisch unerfahrenen potentiellen mieter über den tisch zu ziehen um einen nahtlosen übergang vom vormieter zu neuem mieter und damit keinen mietausfall zu haben. tatsache ist, ihr wart auf wohnungssuche (ich schreibe im plural, weil du "uns" schreibst. habt euch umgeschaut und eine wohnung angeschaut. die gefiel euch, habt auch über die diesbezüglichen konditionen gesprochen und abgesprochen, dass ein schriftliches vertragsangebot (mietvertrag) vorbereitet werden soll. das sind ganz normale vertragsvorbereitungen. wenn zwischenzeitlich nun eurerseits es kein interesse mehr an dieser wohnung gibt, könnt ihr das dem vermieter vor der unterzeichnung mitteilen und damit hat sich die sache für beide seiten erledigt. denn der vertrag wäre erst nach beidseitiger unterzeichnung rechtswirksam geworden. ein vorvertrag ist auch nicht zustande gekommen, da das ja überhaupt nicht so diskutiert oder in rede gestellt wurde. dazu bestand ja auch keine notwendigkeit. auch ein mündlicher vertrag ist nicht zustande gekommen. der setzt m.e. schlüssiges verhalten voraus, d. h., du/ihr hättet die schlüssel für die wohnung erhalten und schon einiges dort verändert, möbel reingestellt etc.. das ist aber nicht der fall. es gibt als fazit also keinerlei rechtsverbindliche beziehung zwischen dir/euch und dem wohnungsanbieter. sein verhalten erfüllt vielmehr den straftatbestand der versuchten nötigung nach stgb. ich würde folgendes schreiben per "einwurfeinschreiben" an ihn senden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen bezug auf Ihr Schreiben vom ... wie folgt: Ihre Darstellung des Sachverhaltes weisen wir entschieden zurück. Auf Grund unseres gemeinsamen vertragsvorbereitenden Gespräches am ... wollten Sie uns lediglich ein schrift-liches Vertragsangebot zukommen lassen. Am ... haben wir Ihnen telefonisch (Anrufbeantworter)mitgeteilt, dass es unsererseits kein Interesse mehr am Abschluss des Mietvertrages gibt. Damit hatte sich für uns die Angelegenheit erledigt, wovon wir nach wie vor ausgehen. Wir bitten Sie deshalb von weiteren an Nötigung grenzenden Bemühungen einen Vertragsabschluss erzwingen zu wollen, abzusehen. Sollten Sie aber dem nicht folgen wollen, würden wir umgehend eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Nötigung erstatten und auch notfalls unter Umständen unseren Rechtsanwalt einschalten. Alle daraus folgernden Kosten hätten letztenende Sie zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
........... ........... Max Mustermann Anna Mustermann
Als Rechtsberater eines Mietervereins Herr Albatros sollte man zuerst die Sache weiter hinterfragen. Sind bestimmte Zauberworte gefallen, die einen mündlichen Vertrag begründen? Bezeugt möglicherweise der Vormieter daß nicht nur hierüber Einigkeit bestand sondern auch Verhandlungen zur Übernahme einiger Dinge abgeschlossen wurden? Alle Rechtsberater beim deutschen Mieterbund weisen darauf hin, daß der mündliche Vertrag der beste für den Mieter sei. Warum meinst Du, daß kein mündlicher Vertrag gegründet wurde? olafub überlege bitte zuerst ganz genau, ob du nicht nur dein Gefallen zum Ausdruck gebracht hast sondern auch so etwas gesagt hast wie "die Wohnung nehmen wir". wenn das wirklich nicht so ist, kannst du so handeln wie Albatros vorgeschlagen hat.
albatros am 8. Juni 2008 02:37 lieber herr obelhicks, natürlich ist aus sicht des bgb (bürgerliches gesetzbuch) der mündliche mietvertrag der beste für den mieter, weil dort alles geregelt ist und schriftliche mietverträge immer zu ungunsten des mieters änderungen dazu beinhalten. das steht ja nicht in abrede. hier wurde aber abgesprochen, einen schriftlichen mietvertrag auszufertigen. solange dieser dann nicht unterschrieben ist, ist es ein vertragsangebot. über die gegebenheiten eines mündlichen mietvertrages habe ich schon in meiner antwort näheres ausgeführt. diese sind hier nicht gegeben.
lieber herr albatros, ich möchte nur sichergehen daß es so war. was, wenn der mietvertrag mündlich geschlossen wurde und die ggf auch formlose schriftliche fixierung vereinbart wurde? nur das wollte ich vor deinem Rat abgeklärt wissen.

Schwierig wirds ,falls Du die Wohnung allein, also ohne Zeugen besichtigt hast. Sollte es dennoch so gewesen sein, hilft da nur noch die Polizei, Dein Freund und Helfer, damit Dir nicht was in den Mund gelegt wird. Protokoll anfertigen lassen, so wie Du das schilderst, bist Du über den Tisch gezogen worden.
hehe, wie soll da die Polizei helfen? mit angeschlagener pistole? nein, wenn er über den Tisch gezogen wurde ist die Antwort von Albatros die einzig richtige

Wende Dich schnellsten an den Mieterschutzbund Deiner Stadt.

Hast du Schlüssel zur Wohnung? Nein? Dann mach Dir keine Sorgen. Such Dir ne neue Wohnung, mit ehrlichem Vermieter... Bestätigungsschreiben mit Widerspruch zurück...
Hallo! Was hat das mit dem Schlüssel auf sich? Bestätigungsschreiben? Du Meinst, ich solle ihm bestätigen, daß sein Schreiben angekommen ist und schriftlich Widerspruch einlegen?
Mit dem Schlüssel hat es folgendes auf sich: Schlüsselübergabe ist ein Indiz für den mündlichen Vertragsabschluß. Ansonsten siehe Albatros und mein Komentar