gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


mündlicher Mietvertrag und was nun ??? Hilfe !!!

gefragt von nick25bln am 25.05.2009 um 18:48 Uhr

Hallo , wir haben uns ein Haus angeschaut ( Kautionsfrei und 600€ Miete kalt ) und der Vermieter wollte dann doch nicht vermieten weil noch zu viel zu tun währe . Inzwischen sind 3 Monate vergangen und ich habe beim Vermieter nachgefragt ob er nun vermieten will. Am nächsten tag hat dieser Vermieter mich angerufen und mir gesagt er würde Vermieten aber nicht mehr für 600€ kalt sondern für 750€ kalt und 2 Monatsmietenkaution und sollten uns das Überlegen .ob uns das so zusagt. Wir bekammen auch noch 1 Schlüssel für das Haus und ich musste folgende Quittung unterschreiben : Die Schlüsselübergabe dient lediglich einer Vor-Ort Infomationsbeschaffung und stellt weder einen Mietvertrag noch eine Überlassungs dar. Der Schlüssel wird spätestens zum 01.06.09 zurück übergeben, ohne das and die Rückgabe des Schlüssels nachträglich irgendwelche Bedingungen oder die Zahlung von Geld geknüpft werden darf.

Nun meine Frage wir hatten Ihm nach der Besichtigung mitgeteilt welche Aufgaben wir übernehmen würden an Reparaturen und er sagte mir zu das der zaun und eine Terrase von Ihm noch zu bauen währen , wir aber zum 01.06. einziehen können . Es stand nun ja fest 1. Das Mietobjekt, die Höhe der Miete ,die mietkaution und das wir ab 01.06. einziehen dürfen . Heute ruft er an und sagt er weis nicht ob er nicht erst alles reparieren soll. Besteht nicht eine mündlicher Vertrag ???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohnen (7273)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Mismid
beantwortet von Mismid am 25. Mai 2009 18:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nicht wirklich. Ein Mietvertrag ist ja viel zu komplex und bedarf der Schriftform. Da ihr auch noch keine Miete gezahlt habt, kann man daraus auch kein Mietverhältnis erkennen.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. Mai 2009 18:52

Mietverträge bedürfen NICHT zwingend der Schriftform.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 25. Mai 2009 18:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wenn Du Zeugen hast. Das ist das Problem bei mündlichen Mietverträgen; sie SIND gültig, da sie nicht zwingend der Schriftform bedürfen. Aber die Beweisbarkeit leidet u.U. schon etwas.

Kommentar von nick25bln am 25. Mai 2009 18:54

ja ich habe einen zeugen aber er hat ja schriftlich auch das kein Mietvertrag zu stande kommt mit schlüsselübergabe und er hat uns ja auch nur 1 Schlüssel gegeben , aber das war ja auch vor dem gespräch in dem er damit einverstanden war

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. Mai 2009 18:59

Unabhängig von dieser "Quittung" ist vorher ein Mietvertrag zustande gekommen. Dieser wird durch die "Quittung" nicht annulliert. Und zwar zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. Ich weiß, ich "schreib mich hier leicht", das ist die Theorie. Und die Praxis sieht viel rauer aus. Aber es ist so. Und die Praxis muss ich Dir überlassen. Viel Erfolg und auch viel Glück. Bleib hart!! DU bist im Recht.

Kommentar von nick25bln am 25. Mai 2009 19:04

das heist einfach am 01.06 einziehen die Miete zahlen und die Kaution und eigene Schlösser einbauen was ich sowie so immer mache mann weis ja nie wer so schlüssel von vorher hat

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. Mai 2009 19:07

Also, wenn ich in der Situation wäre - ja, ich würde das genauso durchziehen...

Kommentar von nick25bln am 25. Mai 2009 19:14

welche handhabe hat er denn wenn wir einziehen und er drauf besteht das kein Mietvertrag besteht kann er uns nicht kündigen und dann war eh alles für die katze ?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. Mai 2009 21:43

er braucht euch ja nicht zu kündigen, wenn es keinen Mietvertrag gibt. Dann kann er euch einfach rausschmeissen. Er braucht dafür nicht mal eine Klage einreichen, da du in der Beweislast bist, daß es doch einen Mietvertrag gibt. Wenn ich Vermieter wäre, würde ich einfach wenn das Schloß ausgewechselt wäre einen Schlüsseldienst rufen, alle Möbel rausstellen und meinerseits das Schloss auswechseln. Du müßtest dann erstmal dagegen klagen. Auf deinem Ausweis steht nicht mal deine neue Adresse drin!

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 25. Mai 2009 22:19

Er hat einen Zeugen


anonym
beantwortet von Heguewa am 25. Mai 2009 18:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

MV bedarf nicht der Schriftform, stimmt. Aber die Beweislast trifft Dich, zumal es wenig glaubhaft wirkt, dass auf eine vage mündl. Zusage hin Nachmieter gesucht worden sind und Umzugsverträge geschlossen, denn so ganz schlüssig scheint der Sachverhalt nicht zu sein ( siehe Quittungstext ). Hier würde ich mich aber auf einen laienhaften Zuruf nicht verlassen: Anwalt anfragen!

Kommentar von nick25bln am 25. Mai 2009 19:02

ja da gebe ich dir Recht aber der Vermieter ist ein sehr komischer und wie gesagt er hat ständig irgendwelche bedenken dann wieder nicht jetzt will er mit meinem Vater mal reden weil er uns ja nicht so gut kennt naja habe mein Vater gesagt er soll mit Ihm reden aber was soll das bringen , ich kann doch nicht ständig hin und her entscheiden wie anderen Ihre Laune ist er hat ein Dach über den Kopf und wir auch noch aber ich habe jetzt den Ärger. Ich weis alles sollte man schriftlich machen bin mal wieder zu gutgläubig gewesen


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 25. Mai 2009 19:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt auch Verträge bei denen die mündliche Form ausreicht. Aber wie das bei einem Mietvertrag aussieht würde ich mir wirklich fachlichen Rat holen. Hier ein Auszug vom Deutschen Mieterbund:quelle www.dmb.de

Mietvertrag

(dmb) Wer einen Mietvertrag abschließen will, muss mindestens regeln, wer die Vertragsparteien sind, um welche Wohnungen es geht, wie hoch die Miete ist und wann das Mietverhältnis beginnen soll, erklärt der Deutsch Mieterbund (DMB). Dabei können die notwendigen Vereinbarungen auch ohne Weiteres mündlich getroffen werden. Allerdings fast immer wollen Mieter und Vermieter ihre Vertragsabsprachen „schwarz auf weiß“ sehen und schließen den Mietvertrag schriftlich ab. Dann wird auf mehreren Seiten alles Notwendige, viel Wichtiges und oft auch Überflüssiges vereinbart. Hier steckt der Teufel im Detail. Einen amtlichen oder offiziellen Mietvertrag gibt es nicht. Die meisten Vermieter greifen auf Formularmietverträge zurück, in denen die Rechte der Mieter vielfach beschnitten werden. Längst nicht alle Vertragsklauseln sind hier wirksam. Das gilt z.B. für viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    mündlicher Mietvertrag

    Rücktritt vom Mietvertrag wegen EBK???? Hilfe :((

    Ordentliche Kündigung Mietvertrag?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.