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mündlicher Mietvertrag

gefragt von Awacse3a am 23.07.2009 um 16:33 Uhr

Wir hatten uns zusammen mit dem Vermieter und der Vormieterin die Wohnung angesehen .Wir teilten dem Vermieter mit das uns die Wohnung gefällt und wir auch einziehen würden. Er sagte er würde sich bis Mitte nächste Woche entscheiden und uns bescheid geben da er noch andere Interessenten hat. Am Mittwoch teilte er uns mit das er noch mal eine Besichtigung hat wir sollen uns bis zum Wochenende gedulden. am kommenden Sonntag sind wir zu ihm gefahren er sagte er möchte uns als Mieter haben aber er habe den Mietvertrag in den arbeit vergessen wir sollen erstmal eine Mieter Auskunft ausfüllen wir über den preis gesprochen und den Termin der 01.08.09. In der folgenden Woche haben wir gar nichts gehört von ihm denn er war im Urlaub was wir nicht wussten. Als er wieder da war haben wir ihm mitgeteilt das wir die Wohnung nicht wollen da wir durch die ganzen Verzögerung nun 3 Monatsmieten doppelt zahlen müssen. Er sagte das wir da ein Problem haben er hat allen abgesagt und wir hätten einen mündlichen Vertrag! Jetzt meine Frage habe ich ein Vertrag mit ihm?

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Mietvertrag x 753 mündlicher Mietvertrag x 3

kimmo
beantwortet von kimmo am 23. Juli 2009 16:39
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Mündliche Abmachungen sind gerichtlich nicht gültig ohne Zeugen.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 23. Juli 2009 16:37
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Die Aussage der Vermieters ist Null und Nichtig, hat also nur Unterhaltungswert.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 23. Juli 2009 16:36
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Mein Vorschlag: lass Dich beim Mieterverein beraten, die kennen das Mietrecht am Besten!


monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. Juli 2009 16:36
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Mündliche Verträge sind in dem Fall nicht ausschlaggebend. Macht Euch beim Mieterbund schlau


anonym
beantwortet von simeon2006 am 23. Juli 2009 16:36
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Mietverträge sind nur schriftlich rechtskräftig!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 23. Juli 2009 16:37

Warum bilden gerade Mietvertraege da eine Ausnahme?

Kommentar von t124terra am 23. Juli 2009 16:39

@simeon2006:

Diese Antwort ist falsch

Kommentar von simeon2006 am 23. Juli 2009 17:14

Ich habe soeben im mieterschutzgesetzt gelesen das es nur zu einem Mietvertag gekommen ist, wenn beide ein schriftlichen vertag abgeschlossen haben!!! Es war keine übergabe der Whg. kein übergabe Protokoll und und und. Wie möchte der vermieter des denn beweisen das die beiden zugesagt haben??? Da steht aussage gegen aussage!!


anonym
beantwortet von tergenna am 23. Juli 2009 16:35
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theoretisch: Ja!
Aber hat er auch Beweise dafür?


kallisto
beantwortet von kallisto am 23. Juli 2009 16:43
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Inwiefern ein mündlicher Vertrag Dich verpflichtet auch tatsächlich in die Wohnung einzuziehen, kann ich nicht beurteilen. Tatsache ist aber, dass mündliche Verträge schlecht beweisbar sind. Heisst: Wenn der Vermieter bei eurem Gespräch keinen Zeugen dabei hatte und ihr nichts unterschrieben habt, dann hat er ein Problem und ihr müsst nicht einziehen (ist zwar auch nicht die feine englische, aber da seid ihr euch ja anscheinend gegenseitig nichts schuldig ;) ). Falls es doch einen Zeugen gibt, holt euch Rat beim Mieterbund.

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 23. Juli 2009 16:53

Einziehen muss er auch bei Existenz eines schriftlichen Mietvertrages nicht. Er muss dann nur Miete zahlen ;-)


frastaft
beantwortet von frastaft am 23. Juli 2009 16:37
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Andersrum hätte euch der Vermieter auch auflaufen lassen. Ich denke , ohne schriftlich, geht heutzutage garnichts mehr.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 23. Juli 2009 16:35
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Hast du die Schlüssel zur Wohnung bekommen? Wenn nicht, dann habt ihr auch keinen mündlichen Mietvertrag!

Kommentar von Simple_avatar1smallTomSelleck am 23. Juli 2009 16:36

Was ist denn das fuer ein Unfug? Verrtraege koennen auch muendlich geschlossen werden. Wohnungsschluessel sind zum Vertragsabschluss noch nie noetig gewesen.

Meist unterschreibt man Mietvetraege ja sogar deutlich vor der Schluesseluebergabe.


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