Wir hatten uns zusammen mit dem Vermieter und der Vormieterin die Wohnung angesehen .Wir teilten dem Vermieter mit das uns die Wohnung gefällt und wir auch einziehen würden. Er sagte er würde sich bis Mitte nächste Woche entscheiden und uns bescheid geben da er noch andere Interessenten hat. Am Mittwoch teilte er uns mit das er noch mal eine Besichtigung hat wir sollen uns bis zum Wochenende gedulden. am kommenden Sonntag sind wir zu ihm gefahren er sagte er möchte uns als Mieter haben aber er habe den Mietvertrag in den arbeit vergessen wir sollen erstmal eine Mieter Auskunft ausfüllen wir über den preis gesprochen und den Termin der 01.08.09. In der folgenden Woche haben wir gar nichts gehört von ihm denn er war im Urlaub was wir nicht wussten. Als er wieder da war haben wir ihm mitgeteilt das wir die Wohnung nicht wollen da wir durch die ganzen Verzögerung nun 3 Monatsmieten doppelt zahlen müssen. Er sagte das wir da ein Problem haben er hat allen abgesagt und wir hätten einen mündlichen Vertrag! Jetzt meine Frage habe ich ein Vertrag mit ihm?

Mündliche Abmachungen sind gerichtlich nicht gültig ohne Zeugen.
Die Aussage der Vermieters ist Null und Nichtig, hat also nur Unterhaltungswert.
Mein Vorschlag: lass Dich beim Mieterverein beraten, die kennen das Mietrecht am Besten!

Mündliche Verträge sind in dem Fall nicht ausschlaggebend. Macht Euch beim Mieterbund schlau
Mietverträge sind nur schriftlich rechtskräftig!!!
Warum bilden gerade Mietvertraege da eine Ausnahme?
@simeon2006:
Diese Antwort ist falsch
Ich habe soeben im mieterschutzgesetzt gelesen das es nur zu einem Mietvertag gekommen ist, wenn beide ein schriftlichen vertag abgeschlossen haben!!! Es war keine übergabe der Whg. kein übergabe Protokoll und und und. Wie möchte der vermieter des denn beweisen das die beiden zugesagt haben??? Da steht aussage gegen aussage!!

Inwiefern ein mündlicher Vertrag Dich verpflichtet auch tatsächlich in die Wohnung einzuziehen, kann ich nicht beurteilen. Tatsache ist aber, dass mündliche Verträge schlecht beweisbar sind. Heisst: Wenn der Vermieter bei eurem Gespräch keinen Zeugen dabei hatte und ihr nichts unterschrieben habt, dann hat er ein Problem und ihr müsst nicht einziehen (ist zwar auch nicht die feine englische, aber da seid ihr euch ja anscheinend gegenseitig nichts schuldig ;) ). Falls es doch einen Zeugen gibt, holt euch Rat beim Mieterbund.
Einziehen muss er auch bei Existenz eines schriftlichen Mietvertrages nicht. Er muss dann nur Miete zahlen ;-)

Andersrum hätte euch der Vermieter auch auflaufen lassen. Ich denke , ohne schriftlich, geht heutzutage garnichts mehr.

Hast du die Schlüssel zur Wohnung bekommen? Wenn nicht, dann habt ihr auch keinen mündlichen Mietvertrag!
Was ist denn das fuer ein Unfug? Verrtraege koennen auch muendlich geschlossen werden. Wohnungsschluessel sind zum Vertragsabschluss noch nie noetig gewesen.
Meist unterschreibt man Mietvetraege ja sogar deutlich vor der Schluesseluebergabe.