mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf.Verkäufer will plötzlich mehr Geld. ist der Vertrag bindend ?
wir wollen ein haus kaufen und haben uns auch für ein objekt entschieden. dieses wird von privat verkauft, da die verkäuferin einen neuen job hat und in ein anderes bundesland zieht ( sie ist landesbeamtin ). wir haben einen festen kaufpreis abgemacht und die finanzierung steht auch schon. der kaufvertrag wurde noch nicht schriftlich geschlossen, da sie noch keinen arbeitsvertrag von ihrer neuen stelle hat und solange warten wollte. jetzt haben wir den anruf bekommen, dass sie den arbeitsvertrag hat, aber es wurde ihr auch mitgeteilt, dass ihr umzug nicht vom neuen arbeitgeber ( land NRW ) bezahlt wird. ihr entstehen so kosten von 8000 €. die will sie nun von uns haben.!! also will sie jetzt das haus für 8000 euro mehr verkaufen.. wir verhalten wir uns jetzt ? kommen uns ziemlich veräppelt vor .. muss sie den mündlichen vertrag einhalten ? bei dem gespräch waren mein mann und meine eltern noch dabei. vielen dank für eure antworten
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Verbindlich ist, was schriftlich ist. Sie kann Euch nicht zwingen, zu einem höheren Preis zu kaufen, aber ich fürchte, Ihr werdet auch wenig Chancen haben, sie zu dem niedrigeren Preis zu "zwingen".
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Sie muss die mündliche Preiszusage nicht einhalten - sie kann. Genau wie ihr auch.
Da sie wahrscheinlich etwas unter Druck steht, würde ich an eurer Stelle den Preis nicht zahlen. Kommt im Grunde genommen darauf an wie sehr ihr das Haus wollt...evtl. könnte man sich in der Mitte einigen.
Wenn ihr der Meinung seid ihr findet ein adäquates Haus sagt ihr ab, vielleicht lenkt sie ein.
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laßt euch nicht erpressen,habt euren Stolz und sagt einfach ab,so eine Preistreiberei macht man nicht mit
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Ein Kaufvertrag über ein Grundstück (das Haus ist ja Bestandteil des Grund und Bodens, wenn es kein eigenes Gebäudegrundbuch gibt) bedarf der notariellen Beurkundung. Vorher können Absprachen getroffen werden, diese sind aber nicht bindend. Sie kann sich immernoch andere Käufer suchen. Der Kaufvertrag ist erst rechtskräftig, wenn Verkäufer und Käufer vor dem Notar unterschrieben haben, dann sind alle Parteien verpflichtet, sich dran zu halten. Alles andere ist Verhandlungssache. Vielleicht habt ihr aber Glück und sie findet niemanden, der mehr für das Haus bieten würde. Ich weiß ja nicht, in was für einer Gegend ihr wohnt.
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Auch mündliche Verträge sind rechtskräftig und somit verbindlich. Allerdings könnte es ein Problem sein, den Nachweis zu erbringen.
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009das ist falsch! Das gilt nicht für Immobilien
Kommentar von BreakEvenPointBreakEvenPoint 13.04.2009Vertrag (auch mündliche Absprache) ist Vertrag. Und wenn das so abgemacht wurde, dann ist das verbindlich. Natürlich muß dann ein schriftlicher Vertrag folgen. Es geht schließlich auch um den Eintrag beim Grundbuchamt etc.
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009das ist nicht richtig! Solange notariell nichts bestäigt wurde ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Für Immobiliene gelten andere Vertragsgesetze als für ne Packung Kaugummis
Kommentar von BreakEvenPointBreakEvenPoint 13.04.2009Hast Du eine Nachweisquelle für Deine Behauptung ?
Ein Vertrag ist ein Vertrag !!
Es ist schnurz um was es geht !
Ein Vertrag ist eine Willenserklärung mindestens zweier Parteien.
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009klar, könntest du aber auch selbst googeln... http://www.rechtslexikon-online.de/Beurkundung_notarielle.html
"Bestimmte Willenserklärungen sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden. Entsprechendes sieht § 128 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) allgemein für Verträge vor"
Kommentar von BreakEvenPointBreakEvenPoint 13.04.2009OK, hast mich überzeugt.
Nö, googeln tu ich nicht. Der welcher etwas behauptet, sollte auch wenn möglich, den Nachweis erbringen.;-)
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009du hast ja auch was behauptet ;-)
Kommentar von BreakEvenPointBreakEvenPoint 13.04.2009Klar. Aber Du hattest schließlich recht. Es gibt bestimmte Ausnahmen.;-)
Falls wir uns mal begegnen sollten, spendier ich Dir ein Eis.;-)
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Bei einem Hausverkauf ist der mündliche Vertrag nicht bindend. Trotzdem könnt Ihr ihr ganz klar sagen: "So oder garnicht!" Es gibt ja schließlich auch noch andere schöne Häuser.
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Verträge über Grundstücke (mit oder ohne Aufbauten) oder grundstücksgleiche Rechte unterliegen dem Beurkundungsgesetz. Ohne notariellen Vertrag zählen weder mümdliche noch schriftliche Abreden; diese sind nichtig!
Kommentar von anja0510anja0510 05.07.2009Du gibst gute Antworte: präzise und verständlich.
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Antwort von elko999 15.04.2009
Hallo, ich kann mich nur denen anschließen, die geschrieben haben, dass letztlich ein Vertrag über Immobilien nur beim Notar geschlossen wird. Auch danach kann es noch zu einer Rückabwicklung kommen, wenn die Finanzierung des Käufers platzt. Mündlich abgesproche Verträge bzw. unterschriebene Objektreservierungen haben vor dem Gesetz keinen Bestand.
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Auf eine Fachfrage wünscht man sich in diesem Forum eigentlich nur fachlich versierte Antworten. Bis auf mismid sind das hier aber alles nur falsche Glaubensbekenntnisse. Wer unsicher ist oder keine Ahnung hat, sollte schweigen.
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Da noch nichts unterschrieben ist, kann niemand einen anderen Preis fordern. Es kommt drauf an, ob noch mehr Interessenten da sind. Sonst wird sie vielleicht doch an Euch zu dem ersten Preis verkaufen, weil sie das Geld ja haben möchte. Dann aber sofort schriftlich. Es ist auch keine Begründung, dass sie den Vertrag erst macht, wenn sie ihren neuen Arbeitsvertrag hat.
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009einen Vertrag muß man sowieso notariell machen. Alles andere ist bei Immobilien eh nicht verbindlich
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man kann keinen mündlichen Immobilienvertrag abschließen. Nur notarielle Verträge sind bei Immobilien gültig. Auch ein schriftlicher Vertrag wäre ohne Gültigkeit. Ihr müßt nicht zu einem höhren Preis kaufen. Sie muß euch aber auch gar nicht verkaufen, sondern kann sogar an einen anderen billiger verkaufen
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das was vereinbart war steht....
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009falsch
Kommentar von Joschy0907Joschy0907 13.04.2009ein mündlich geschlossener Vertrag ist bindent...
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009nein falsch! Das gilt nicht u.a. für Immobilien!!!! Das weiß jedes Kind
Kommentar von Joschy0907Joschy0907 14.04.2009gut das ich kein Kind mehr bin...
Kommentar von MismidMismid 14.04.2009tut mir leid für dich, daß du es dann immer noch nicht weißt
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Solange nichts unterschrieben wurde nicht. Wenn sie plötzlich den Preis ändert, bricht sie sowieso den Vertrag
Kommentar von artemis47uartemis47u 13.04.2009mündlich mit zeugen ist auch verbindend... nur telefonisch ist unverbindlich..
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009aber nicht bei Immobilien!!! Da ist nicht mal schriftlich verbindlich
Kommentar von Baby11Baby11 13.04.2009und sie kann nicht plötzlich den Preis ändern, wenn was abgemacht wurde, damit sind alle Verträge ungültig
Kommentar von MismidMismid 13.04.2009klar kann sie den Preis beliebig ändern. Einen Vertrag gab es ja bislang nicht!!! Mündliche Vereinbarungen gelten in diesem Fall nicht. Solange kein Vertrag bestand kann auch kein Vertrag unültig werden... ganz einfach
auch schriftlich wäre nicht gültig solange nicht notariell bestättigt
Stimmt, das macht Sinn.
grundsätzlich sind natürlich auch mündlich geschlossene verträge gültig. allerdings sind grundstücksgeschäfte verpflichtend über einen notar abzuwickeln