Es wurde mündlich ein Hund verkauft, der bezahlt wurde, jedoch nach einem Tag weglief und 2 Nächte im Regen schlief. Dann wurde er vom Verkäufer gefunden. Um eine weitere Flucht des Hundes zu vermeiden, will dieser den Hund behalten und das Geld mit Abzügen zurückzahlen. Bitte verraten Sie mir schnellstmöglich, inwiefern das Rechtens ist.Ich bin nicht der Käufer, sondern Angehöriger des Verkäufers. Der Hund läuft bei fremden Menschen davon und hat keine sehr großen Überlebenschancen, da er sehr klein ist. Daher wollen wir ihn lieber selber behalten, da er uns alle kennt und nicht nochmal im Freien übernachten soll und somit sein Leben riskiert. Was kann ich da tun? Danke

Das freut mich immer ganz besonders, wenn Tiere behandelt werden, als wären es irgendwelche leblosen Gegenstände!
Vom moralischem Standpunkt gehört der Hund natürlich dem Käufer. Jetzt stellt sich dann allerdings die Frage, ob er beweisen könnte, das er den Hund bezahlt hat.

Ich würde auf sein Angebot nicht eingehen und ihm sagen, dass er Dir entweder den Hund oder das ganze Geld geben soll.

Gar nicht.
Du bist der Eigentümer. Du hast einen Herausgabeanspruch. (Natürlich kannst Du auch einer Rückabwicklung zustimmen.)

Gesetzlich ist ein Hund (leider immer noch) eine Sache, die der Verkäufer gegen Geld verkauft hat; der Käufer wurde also Eigentümer der "Sache". Nun hat der Verkäufer sich die Sache (eigentlich widerrechtlich) angeeignet. Die einzige vernünftige Chance für den Verkäufer ist, den Käufer zu bitten, auf sein Eigentum zu verzichten, wenn ihm der Verkäufer das Geld zurückzahlt. Ich verstehe die Lage des Verkäufers (und würde in dem Fall vielleicht auch so handeln), aber denk auch daran, dass es Banden gibt, die von dem Trick leben, Tiere immer wieder zu verkaufen, die dann zurückkommen.

Wenn du Zeugen für den Kauf hast, gehört der Hund dir.
Aber dann bist du auch verpflichtet, aufzupassen.
Dein Verkäufer kann dir höchstens Ärger machen, indem er beim Ordnungsamt oder Tierschutverein anruft.
Nein, ich bin nicht der Käufer, sondern Angehöriger des Verkäufers. Der Hund läuft bei fremden Menschen davon und hat keine sehr großen Überlebenschancen, da er sehr klein ist. Daher wollen wir ihn lieber selber behalten, da er uns alle kennt und nicht nochmal im Freien übernachten soll und somit sein Leben riskiert. Ich brauche jedoch rechtliche Hilfe, da der Käufer womöglich nicht damit einverstanden sein wird. Danke

Abzüge sind in keim Fall berechtigt.
Letztlich darf er den Hund auch nicht behalten, es ist dein Hund!
Nein, ich bin nicht der Käufer, sondern Angehöriger des Verkäufers. Der Hund läuft bei fremden Menschen davon und hat keine sehr großen Überlebenschancen, da er sehr klein ist. Daher wollen wir ihn lieber selber behalten, da er uns alle kennt und nicht nochmal im Freien übernachten soll und somit sein Leben riskiert. Ich brauche jedoch rechtliche Hilfe, da der Käufer womöglich nicht damit einverstanden sein wird. Danke
Raimund1 am 14. April 2008 19:57 Kaufvertrag ist Kaufvertrag - der frühere Besitzer hat keine Rechte mehr und muss den Hund herausgeben. Der Hund gehört dem Käufer und die Frage ist, ob er den Hund weiterverkauft
Was soll daran rechtens sein? Der Hund ist verkauft und gehört dem neuen Besitzer.
klingt fast so, als ob du hier gelinkt wurdest.
wer weiß, vielleicht ist der hund darauf trainiert den neuen besitzern wegzulaufen.
der alte besitzer zockt dann ab.
eigentlich gehört der hund dir, egal ob mündlich oder schriftlicher kaufvertrag.
hast du evtl. zeugen, freund oder so, der beim kauf dabei war?
dann hättest du bessere chancen den hund einzuklagen.
jedenfalls eine kürzung des geldbetrages würde ich nicht hinnehmen.
verkauft is verkauft,ansonsten muss er das volle geld zurück zahlen,weil ja ein "mängel"vorliegt

Gekauft ist gekauft. Ich denke, da habt ihr keine Handhabe u. müsst den Hund dem neuen Besitzer übergeben. Wer sagt euch denn, dass der Hund es beim neuen Besitzer schlecht hat? Jeder der schon mal einen jungen Hund hatte, weiss doch wie wieselflink sie sein könnnen u. sich manchmal durchs kleine Schlupfloch quetschen können. Es muß ja keine Nachlässigkeit gewesen sein, dass der Hund fortgelaufen ist. So etwas ist manchmal schnell passiert.Ich denke, da kann sich kein Hundebesitzer von freisprechen.
Er ist mit dem Hund am ersten Tag spazieren gegangen und hat ihn los gemacht von Leine UND HALSBAND! Nachdem der Hund 2 Tage und 2 Nächte alleine durch den Regen lief und nichts zu essen hatte, hat der Käufer ihn gesehen und gerufen, doch trotz hunger und elend, lief er wieder vor ihm davon. Bis wir letztendlich wieder nach ihm riefen und er uns erkannte, ist er zu niemandem anderen gegangen. Er kommt mit fremden Menschen einfach nicht klar, darum lebte er auch ein Jahr bei uns, da niemand ihn mitnehmen konnte.
ghostwriter am 15. April 2008 11:05 Das hört sich schon anders an!Dann hätte ich ihn auch nicht mehr abgegeben!!!Ist doch wohl klar,dass das Tier so reagiert hat.Wißt ihr eigentlich, was ihr ihm angetan habt? Da könnt ihr wohl nicht die Schuld dem neuen Besitzer zuschreiben.Und mir ist auch klar, warum das Tier weggelaufen ist. Der hat die erste Möglichkeit ergriffen, um zu seinem "alten Herrchen" zurückkehren zu können.

wieso einigt ihr euch nicht einfach friedlich?! man der arme hund sollte auf jeden fall bald mal wissen, zu wem er nun gehört. setzt euch doch einfach mal zusammen und klärt das vernünftig im sinne des hundes. das kann doch nicht so schwer sein.
Nein, ich bin nicht der Käufer, sondern Angehöriger des Verkäufers. Der Hund läuft bei fremden Menschen davon und hat keine sehr großen Überlebenschancen, da er sehr klein ist. Daher wollen wir ihn lieber selber behalten, da er uns alle kennt und nicht nochmal im Freien übernachten soll und somit sein Leben riskiert. Ich brauche jedoch rechtliche Hilfe, da der Käufer womöglich nicht damit einverstanden sein wird. Danke
Muss er aber: er ist juristisch im Recht. Außerdem weiss ja niemand, ob er den HUnd nicht vielleicht gesucht hat/vermisst gemeldet.UNd selbst wenn, müsste man es berweisen können. Der Hund muss sich ja auch erst einmal an den neuen Besitzer gewöhnen.