Ist eine mündliche Zusage zwischen Makler und Mietinteressenten bindend?

Ohne einen glaubwürdigen Zeugen hat man schlechte Chancen.

ich würde sagen nein. Und ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen ist aufjedenfall auch bei mündlichen Verträgen möglich.
Die Antwort hat recht und unrecht: WEnn Du die Vereinbarung beweisen kannst (z.B. Zeugen) dan gilt der Vertrag. Wenn er aber mündlich ist, kann er innerhalb von 32 Wochen gekündigt werden.....
NUR wenn der Makler überhaupt den Vermieter vertreten durfte. Und davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Dann kann der Makler dir das Blaue vom Himmel runterlügen, es zählt nur, was zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart wurde. Egal ob schrifltich oder mündlich. Probleme gibt es dann nur bezüglich der Beweisbarkeit über eine entsprechende Vereinbarung.

Aus Erfahrung kann ich sagen: Nein. Denn der Vermieter kann auf seinem Vertrag bestehen und hält es für bindend, was er schriftlich hat. Wäre schwierig, dagegen anzukommen, aber unmöglich ist es nicht (solange der Makler noch dazu steht). Ist aber dann alles eine "Kannbestimmung" und ein guter Wille des Vermieters, dem man ausgeliefert ist. Ja, leider.