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Mündliche Zusage zwischen Makler und Mieter rechtlich bindend?

gefragt von quentinbarack am 16.02.2009 um 12:25 Uhr

Ist eine mündliche Zusage zwischen Makler und Mietinteressenten bindend?

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Recht x 35.154 wohnen x 7.301 Makler x 256

Husband
beantwortet von Husband am 16. Februar 2009 12:26
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Wenn es Zeugen gibt, ja


heialex
beantwortet von heialex am 16. Februar 2009 12:28
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Ohne einen glaubwürdigen Zeugen hat man schlechte Chancen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. Februar 2009 12:28
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Wenn Du sie beweisen kannst.


Hexemina
beantwortet von Hexemina am 16. Februar 2009 12:26
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ich würde sagen nein. Und ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen ist aufjedenfall auch bei mündlichen Verträgen möglich.

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 16. Februar 2009 12:28

Die Antwort hat recht und unrecht: WEnn Du die Vereinbarung beweisen kannst (z.B. Zeugen) dan gilt der Vertrag. Wenn er aber mündlich ist, kann er innerhalb von 32 Wochen gekündigt werden.....


anonym
beantwortet von Ruedi am 27. März 2009 15:45
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NUR wenn der Makler überhaupt den Vermieter vertreten durfte. Und davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Dann kann der Makler dir das Blaue vom Himmel runterlügen, es zählt nur, was zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart wurde. Egal ob schrifltich oder mündlich. Probleme gibt es dann nur bezüglich der Beweisbarkeit über eine entsprechende Vereinbarung.


unterdoerfer
beantwortet von unterdoerfer am 16. Februar 2009 12:43
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Aus Erfahrung kann ich sagen: Nein. Denn der Vermieter kann auf seinem Vertrag bestehen und hält es für bindend, was er schriftlich hat. Wäre schwierig, dagegen anzukommen, aber unmöglich ist es nicht (solange der Makler noch dazu steht). Ist aber dann alles eine "Kannbestimmung" und ein guter Wille des Vermieters, dem man ausgeliefert ist. Ja, leider.


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 16. Februar 2009 12:30
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Schriftlich würde ich sagen ist bindend


anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. Februar 2009 12:29
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Vertrag ist Vertrag.


Smash
beantwortet von Smash am 16. Februar 2009 12:28
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Ja. Die Frage ist dabei nur die Beweisführung.


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