Mündliche Zusage - nun überlegt er es sich doch? (WG-Zimmer)

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Generell gilt auch mündlicher Vertrag

. Das Problem ist aber, das dann vor Gericht beweisen zu müssen.

Ja, klar darf er überlegen, soviel er will. Offenkundig wird der Vertrag mit der Vermieterin geschlossen.

Wenn Dein Vertrag kommt unterschreibst Du den und wenn der dann auch vom Vermieter unterschrieben wurde oder wird, dann legst Du den Vertrag Deinem neuen Mitbewohner vor die Nase. Hat er dann auch einen Vertrag für seine Interessentin vorzulegen, dann gilt das Unterschriftsdatum. Der Vermieter wird wohl kaum zwei Mietverträge unterschreiben für das gleiche Objekt. Ob es dann eine harmonische Wohngemeinschaft wird, wage ich zu bezweifeln.

Dass ihr den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages vereinbart hattet, laesst darauf schliessen, dass ihr gerade keinen muendlichen Mietvertrag mit Bindungsabsicht geschlossen habt sondern der Vertrag erst mit Unterzeichnung des Mietvertrages zustande kommen sollte. Es ist also davon auszugehen, dass es bislang gar keinen Mietvertrag gibt.

Zusage ist Zusage. Und die mündliche Zusage (von euch beiden) gilt ebenfalls als Vertrag. Rechtmäßig steht dir das Zimmer also zu. Wenn ER aber lieber jemanden anderen in der Wohnung haben will und du auf deinem Recht beharrst, wird das vermutlich kein harmonisches WG-Leben. Allgemein, dass er es sich noch mal überlegen will (rechtlich hin oder her), finde ich ziemlich daneben.