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Mündliche Vereinbarung mit Vermieter....

gefragt von JazzemannJazzemann am 12.11.2007 um 22:57 Uhr

Hallo, folgendes Problem Bei Unterzeichung des Mietvertrages für unser neues Haus, sagte der Vermieter uns mündlich zu, das wir für 11 Tage,also vom 20.12. bis 01.01. mietfrei dort wohnen können. Der Mietvertrag greift ab dem 01.01.. Da wir beretis seit ca. drei Monaten die Zusage für das Haus haben, klärten wir mit ihm, das wir nicht eher als den 20.12. umziehen werden, da wir keine Doppelmiete zahlen wollen. Dies war da für ihn alles kein Problem und die mündliche Abmachung wurde getroffen. Nun ruft der Vemieter aber andauernd bei uns an und will wissen, wann wir denn nun endlich umziehen und ob er ab dem 0.12. Miete bekommt.


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solf1
beantwortet von solf1 am 12. November 2007 23:01
6x
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Ein mündlicher Vertrag ist genauso gut wie ein schriftlicher! Beim mündlichen wirds allerdings mit der Beweisführung etwas schieriger! Mein Tipp! Jetzt sofort schriftlich und eingeschrieben das mündliche bestätigen. Schauen wie die Partei reagiert.. Allenfalls vom Vertrag zurücktreten.. Gruss Solf

Kommentar von LittleArrow am 12. November 2007 23:35

Ein Vertragsrücktritt kommt doch sicherlich nicht in Frage.


manutsch82
beantwortet von manutsch82 am 12. November 2007 23:02
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hallo also wenn im mietvertrag 01.01.08 steht dannn kann er keine miete eher verlangen. ihr habt das schwarz auf weiß stehen, nur die nebenkosten müsst ihr bezahlen, also nicht sofort sondern dann zur betreibskostenabrechnung, können diese mit angerechnet werden. aber wirklich keine angst er kann euch wirklich nichts wenn im vertrag 01.01.08 steht.


anonym
beantwortet von Bruno am 13. November 2007 02:36
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Das stinkt etwas. habe alles durchgelesen. Grosszuegig und jetzt alles vergessen. Wuerde schleunigst den Vormieter ausfindig machen. Bei Gemeindebehoerde nachfragen oder Post. Dann den fragen, wie das Mietverhaeltnis war. Wenn negativ, aussteigen. Denn, es ist ja wohl Zumutung, schon Nebenkosten uebernehmen und dieses Draengen wie abstreiten.

Kommentar von Simple_avatar4smallJazzemann am 13. November 2007 10:00

Laut unserem Mieter waren die Vormieter Mietnomaden, die das Haus verwüstet haben und keine Miete bezahlt haben.

Kommentar von Bruno am 13. November 2007 14:38

Mein Gefuehlsagt, irgend etwas ist faul. Versuch rauszufinden ob diese Behauptung vom Vermieter glaubhaft ist.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. November 2007 23:07
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Ich würde dem Vermieter noch einmal schriftlich die mündliche Vereinbarung bestätigen und gleichzeitig mitteilen, dass ihr am 20. oder wann auch immer einziehen werdet. An diesm Tag ist dann auch das èbernahmeprotokoll mit Zählerständen etc. anzufertigen.

Vielleicht sogar persönlich übergebn? Und dabei die Frage klären. Unter ungeklärten Geschichten einzuziehen, heisst nach meiner Erfahrung, dass es spätestens am Ende der Mietzeit aufgestauten Aerger gibt. Deswegen lieber jetzt miteinander reden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. November 2007 23:12
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Gebe manutsch82 recht - erst ab 1.1.08 gilt der Vertrag; zuvor würden wirklich nur die Nebenkosten anfallen, wenn ihr nachweislich vorher eingezogen seid. Mehr ist also nicht zu zahlen... Und die Gültigkeit ab 1.1.08 habt ihr ja schriftlich.




Kommentar von Simple_avatar4smallJazzemann am 13. November 2007 12:13

Ja schriftlich ist das im Mietvertrag festgelegt.Allerdings steht dort auch, das mündliche Nebenabkommen nicht getroffen wurden!


Jazzemann
beantwortet von Jazzemann am 12. November 2007 23:16
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Er geht sogar soweit, heute zu behaupten, das wir nie vereinbart hätten, das wir dort die Zeit mietfrei wohen können.Und angeblich hätten wir auch gesagt,das wir ab 1.11. schon umziehen würden.Natürlich ist das nicht wahr.Ich glaube er braucht dringend Geld (so kurz vor Weihnachten),sodas er jetzt mit allen Mitteln versucht uns da noch vor dem 20.12. rein zu bekommen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 12. November 2007 23:18

Du solltest mal die Richtlinien lesen.. Ist übrigens auch empfehlenswert bei jeglichen Mietverträgen.. ;-))

Kommentar von Simple_avatar4smallJazzemann am 12. November 2007 23:23

Ja gut. Sollten wir also einfach am 20. umziehen und keine Miete für die Zeit zahlen?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 12. November 2007 23:24

Ja! So kurz vor Weihnachten solltest du dann schon ein Dach über dem Kopfe haben,,

Kommentar von LittleArrow am 12. November 2007 23:37

@ Solf: welche Richtlinien?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 12. November 2007 23:46

Jene von GF! Da steht, dass man nicht als Antwort "kommentieren" sollte!

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 13. November 2007 09:09

Genau und zählen wird , was im Vertrag steht.


jens79
beantwortet von jens79 am 13. November 2007 07:39
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Wenn ein Mietverhältnis schon so beginnt würde ich mir das 2 Mal überlegen und mich nochmal umsehen, ob es keine Ausweichmöglichkeit gibt. Das Verhältnis zum Vermieter verspricht nämlich meist nicht besser zu werden. Ansonsten gilt natürlich der mündliche Vertrag, auf die problematische Beweisbarkeit wurde ja schon hingewiesen. Ein Kompromiss wäre ihm ein drittel der Monatsmiete anzubieten. Viel Glück


Jazzemann
beantwortet von Jazzemann am 13. November 2007 08:56
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Hallo, leider ist es so, das der Mietvertrag schon unterschrieben ist und wir bereits mit dem Umzug begonnen haben.Wir wollen dort auch wohnen!Ich habe als Zeugen für diese Vereinbarung meinen Mann.Der Vermieter war alleine.Jetzt steht Aussage gegen Aussage!Ich weiß nicht ob mein Ehemann als Zeuge gilt,da wir ja in einem engen Verhälltnis zueinander stehen?


Jazzemann
beantwortet von Jazzemann am 13. November 2007 09:21
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Gilt da dann mein Ehemann auch als Zeuge,sollte es in der Sache zu streit kommen?

Kommentar von support am 13. November 2007 09:29

Liebe/r Jazzemann,

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