Sind mündliche Aufträge (in Anwesenheit von Zeugen) rechtlich bindend und damit einer schriftlichen Auftragserteilung gleichgestellt?

Nur wenige Verträge bedürfen zwingend der Schriftform, wie Kreditverträge oder Immobiliengeschäfte. Zur besseren Beweisbarkeit allerdings sollte man lieber jeden Vertrag schriftlich fixieren.

Ja, sind sie! Dass Zeugen vorhanden sind, ist noch eine zusätzliche Sicherheit. Aber auch so gilt mündlich wie schriftlich!
kommt drauf an was Du für Verträge machst und wo. In der Industrie z.b. gilt das gesprochene Wort. Wenn man da eine Zusage mündlich macht und nicht einhalten kann, dann wird es u.a. richtig teuer. Davor warnt mich immer mein Chef! Also dieser obligatorische Händedruck ist dort mit Vorsicht zu genießen. Aber mit was schrftlichen in der Hand, kann man juristisch auch dagegen angehen.

Es gibt Form ungebundene Verträge, Verträge es täglichen Lebens die kannst du abschließen wie du möchtest ! Im Bedarfsfall musst du allerdings den Abschluss nachweisen ! Formgebundene Verträge , alles was mit Grund und Boden zusammen hängt , nur vor dem Notar !

Nee auf keinen Fall. Dann hast du ja nichts in der Hand was 100%ig sicher ist.
Alex1984 am 26. Januar 2009 21:21 wenn du auch z.B. den Vertrag ( jenachdem um was es sich handelt ) rückgängig / kündigen willst was machst du dann?

Genau, im Prinzip ja. Allerdings beginnt das grosse Problem, wenn sich einer nicht daran hält....

Auch mündliche Verträge haben u.U. eine rechtsverbindliche Wirkung. Hier sind wohl das Ausmass und die damit verbundenen Folgen von Bedeutung.