gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mündliche Aufträge rechtlich bindend?

gefragt von napalm am 26.01.2009 um 21:14 Uhr

Sind mündliche Aufträge (in Anwesenheit von Zeugen) rechtlich bindend und damit einer schriftlichen Auftragserteilung gleichgestellt?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.341 Gesetz x 2.131

ungererbad
beantwortet von ungererbad am 26. Januar 2009 21:15
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenige Verträge bedürfen zwingend der Schriftform, wie Kreditverträge oder Immobiliengeschäfte. Zur besseren Beweisbarkeit allerdings sollte man lieber jeden Vertrag schriftlich fixieren.


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 26. Januar 2009 21:16
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, sind sie! Dass Zeugen vorhanden sind, ist noch eine zusätzliche Sicherheit. Aber auch so gilt mündlich wie schriftlich!


anonym
beantwortet von anjanni am 26. Januar 2009 21:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Prinzip ja. Die meisten.


anonym
beantwortet von Thomas277 am 26. Januar 2009 21:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt drauf an was Du für Verträge machst und wo. In der Industrie z.b. gilt das gesprochene Wort. Wenn man da eine Zusage mündlich macht und nicht einhalten kann, dann wird es u.a. richtig teuer. Davor warnt mich immer mein Chef! Also dieser obligatorische Händedruck ist dort mit Vorsicht zu genießen. Aber mit was schrftlichen in der Hand, kann man juristisch auch dagegen angehen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. Januar 2009 14:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt Form ungebundene Verträge, Verträge es täglichen Lebens die kannst du abschließen wie du möchtest ! Im Bedarfsfall musst du allerdings den Abschluss nachweisen ! Formgebundene Verträge , alles was mit Grund und Boden zusammen hängt , nur vor dem Notar !


Alex1984
beantwortet von Alex1984 am 26. Januar 2009 21:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nee auf keinen Fall. Dann hast du ja nichts in der Hand was 100%ig sicher ist.

Kommentar von 4061ef7f58c07e4d68a69a7b00516f3asmallAlex1984 am 26. Januar 2009 21:21

wenn du auch z.B. den Vertrag ( jenachdem um was es sich handelt ) rückgängig / kündigen willst was machst du dann?


measententia
beantwortet von measententia am 26. Januar 2009 21:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genau, im Prinzip ja. Allerdings beginnt das grosse Problem, wenn sich einer nicht daran hält....


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 26. Januar 2009 21:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch mündliche Verträge haben u.U. eine rechtsverbindliche Wirkung. Hier sind wohl das Ausmass und die damit verbundenen Folgen von Bedeutung.


samy07
beantwortet von samy07 am 26. Januar 2009 21:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja denke schon.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.