Hallo,
ich wurde im August 2007 entlassen und habe ALG 1 beantragt, was mir auch bewilligt wurde. Dann wurde mir geraten ich sollte mal versuchen aufstockendes ALG2 zu beantragen, weil ich nur ca. 600Euro ALG1 bekommen habe. Das habe ich versucht bzw. wollte ich das, aber die Mitarbeiterin bei der Arge hat mir kein Antrag ausgehändigt, sondern gleich gesagt, ich bekäme nichts, weil mein ALG1 zu hoch wäre.
Mein Anspruch auf ALG1 lief bis zum 16.08.2008. Ich habe also vorzeitig am 23.07.2008 einen Antrag auf ALG2 gestellt und nach einiger Zeit bekam ich einen Bescheid, woraus hervor geht, das ich ca. 100Euro im Monat zusätzlich zum ALG1 bekommen hätte. Kann ich dagegen jetzt noch was machen oder kann ein Rechtsanwalt mir da weiterhelfen um mir das Geld zu holen was mir zustand? Ich kann auch leider nicht beweisen das ich da war um die aufstockenden Leistungen zu beantragen.
Vielen Dank für ernstgemeinte Antworten.

wie die hat dir keinen antrag ausgehändigt, ist die blöd? dazu ist sie verdammtnochmal verpflichtet. sorry aber was denken sich einige mitarbeiter eigentlich in dem sche... verein. du musst alles schriftlich haben sonst hast du keine chance. du brauchst dafür auch keinen besonderen antrag. eigentlich langt ein stück klopapier wo du dein antrag draufschreibst, wenn dann ein formular benötigt wird soll man es dir zuschicken. du kannst den antrag bei jeder behörde abgeben, sogar bei der polizei, die sind verpflichtet diesen weiter zuleiten. aber nachbezahlt bekommst du leider nichts. alles alles gute für dich. gruss akademikus

dumm gelaufen....das hättest dir schriflich geben lassen sollen oder auf den antrag bestehen sollen....so wird jetzt nichts zu machen sein
Ist Dein ALG I zu niedrig hast Du Anspruch auf ergänzende ALG II Leistung. Dazu hol Dir bitte von der ARGE einen Antrag und fülle ihn sorgsam aus. Dann schicke Ihn an die ARGE per Einwurfeinschreiben. Vorher fertige von allen Unterlagen wenn sie ausgefüllt und unterschrieben sind eine Kopie an und hefte sie sorgsam ab. Auf einen schriftlichen Antrag ist die ARGE verpflichtet Dir einen schriftlichen Bescheid zu schicken. Wenn Du der Meinung bist der Bescheid ist nicht rechtmäßig, hast Du 4 Wochen zeit Widerspruch bei der ARGE einzulegen,ratsam wäre ebenfalls per Einwurfeinschreiben. Die ARGE ist dann verpflichtet Dir darüber einen schriftlichen Widerspruchsbescheid zuzusenden. Wenn Du auch hier mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist hast Du 4 Wochen zeit Klage beim zuständigen Sozialgericht zu stellen. Es besteht kein Anwaltszwang. Wenn Du einen Anwalt in Anspruch nehmen möchtest und Du nur ein geringes Einkommen hast, gehe bitte zum Rechtspfleger Deines zuständigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein. Dazu bringe mit: Einnahmen- und Ausgabenbelege einschließlich der letzten Betriebskostenabrechnung und einen originalen-aktuellen Kontoauszug. Dieser muss in der Regel erteilt werden, ausgenommen er erscheint unsinnig oder mutwillig oder Dein Einkommen ist zu hoch, Erstes und Zweites scheidet bei Dir schon mal aus. Mit diesen Beratungshilfeschein besuchst Du einen Anwalt Deiner Wahl. Mit dem Beratungshilfeschein fällt lediglich eine Zuzahlung von 10 € an. Du kannst eine solche Inanspruchnahme eines Anwalts zu jeder Zeit tätigen, beispielsweise schon vorher zur Abklärung der Ansprüche gegen die ARGE. Sollte es zu einem Prozess kommen wird Dein Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird ebenfalls in der Regel genehmigt soweit sie nicht mutwillig erscheint und aureichende Ausichten bestehen den Prozess zu gewinnen. Ich hoffe das Dir meine Ausführungen weiterhelfen werden, sie wurden sorgfältig erarbeitet und sind sicher rechtlich nicht zu beanstanden, aus rechtlichen Gründen jedoch unverbindlich!
Mit freundlichen Grüßen
Mailwind

Wenn Du arbeitlos wirst stehen Dir zunächst 12 oder 15 Monate ALG 1 zu. Danach gibt es ALG 2. Da gibt es keine Aufstockung. Deswegen bekamst Du keinen Antrag. Da hat die Mitarbeiterin recht.
HCAnja am 8. Dezember 2008 15:24 Das stimmt doch garnicht! ALGI wird mit ALGII ergänzt wenn das ALGI zu niedrig ist!

Melde dich beim Anwalt für Sozialrecht. Der kann dir helfen nachträglich das Geld einzuklagen!

Dürfte sinnlos sein. Da du ja keinen schriftlichen ablehnenden Bescheid in der Hand hast, wird das eher nichts mit ner Nachforderung.
Ja geh am besten zum Rechtsanwalt, es gibt viele mitarbeiter bei der ARGE die sowas machen da muss man angehen. Laut Gesetzt muss jeder Rechtsanwalt in diesem Bereich für einen Geringen Betrag von 5-10 € in dem BEreich auskunft geben, wenn man Sozial Schwach ist.
also ich hab in der ausbildung gelernt: gelebt ist gelebt. du bist ohne die 100 euro klargekommen, rückwirkend gibt es nichts.
Luzi4 am 8. Dezember 2008 15:21 Das hätte ich wissen sollen, bevor ich damals die GEZ rückwirkend bezahlt habe.
wolfgang1956 am 8. Dezember 2008 15:24 GEZ und andere Ausnahmen bestätigen diese Regel.
Nun, das ist natürlich bitter...aber daher solltest du immer alles schriftlich bestätigen lassen, also auch, das du einen Antrag stellen wolltest und sie dir keinen aushändigen wollten...die versuchen es mit allen Mitteln um Geld einzusparen......informiere dich trotzdem mal bei einem speziellen Anwalt!

Ich hab noch nie gehört, dass ALG I mit ALG II augestockt wird. Du bist sicher, dass Du nicht Wohngeld oder ergänzende Sozialleistungen für Kinder oder so meinst?
Doch das stimmt, ich kenne jemanden bei dem war genau das auch der Fall!
doch das gibts, so haben die mir das auch erklärt, zum glück ist es bei mir nicht dazu gekommen! :)
HCAnja am 8. Dezember 2008 15:20 ALGI wird schon immer mit ALGII ergänzt wenn es zu wenig ist!
Kristall08 am 8. Dezember 2008 15:22 Dann ist das echt eine S..erei.
bitmap am 8. Dezember 2008 15:22 Na soo lange gibts das ALG II ja nun noch nicht.
akademikus am 8. Dezember 2008 15:21 das ist gängige praxis
Doch ist bei mir auch so. Wenn man nur 1000 € Brutto im Monat verdient hat und Arbeitslos wird bekommt nur nur 470 € im Monat das ist zu wenig. Mit Miete und Wärme stehen einem zusätzlich 345 € im Monat zu leben zu.