Hallo, würdet ihr den Vertrag unterschreiben, bei so einem fragwürdigen Punkt?
"Der Arbeitslohn des Brotverkäufers während seiner Beschäftigungsdauer auf dem Oktoberfest übersteigt nicht € 62,00 durchschnittlich je Arbeitstag. Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Tätigkeit so zu begrenzen, dass sein durchschnittlicher täglicher Arbeitslohn während seiner Beschäftigungsdauer € 62,00 nicht übersteigt. Zur Absicherung dieser Vereinbarung legt der Brotverkäufer vor Aufnahme der Tätigkeit eine aktuelle LST-KArte vor. Bei Überschreiten der Pauschalisierungsgrenze erfolgt eine ABrechung über LST-Karte und eine Verrechnung des Steuerabzugs mit der Kaution (für Arbeitskleidung)".

Es geht darum, dass du innerhalb der Minijobgrenze bleiben sollst und wenn du es nicht tust, wirst du steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Das ist ok und völlig normal.
Allerdings verstehe ich nicht die Klausel mit der Verrechnugn mit der Kaution für die Arbeitskleidung.... Arbeitskleidung ist das eine, Steuern das andere.
Da würde ich stutzig werden.
LG
Wieselchen
soll das ein minijob sein?
im september würdest du doch da schon für die 11 tage mehr als 400 euro verdienen und somit wäre das keiner mehr.
im oktober kämst du dann auf 310 euro.
da muss doch noch mehr da stehen...
minijob kann das aber nicht sein.
die wies´n hat im september ja schon 11 tage und somit wären das 682 euro für den monat.
Doch, wenn es die einzige Tätigkeit innerhalb des Jahres ist, schon. Es gilt die jährliche Grenze von 4.800,-- €
Wie sonst sollte denn eine Pauschalbesteuerung möglich sein?
Schön übrigens, wieder mehr von dir zu lesen. Hatte dich vermisst :-)
LG
Wieselchen
Danke für eure Antworten, ich war mir nur nicht so sicher wegen der Besteuerung, aber da ich Studentin bin erübrigen sich die Abzüge wohl sowieso- habe auch noch erfahren dass das laut Sozialgesetzbuch so in diesen Verträgen drinstehen muss, man aber praktisch schon mehr verdienen darf (und auch wird). Das mit der Kautionsverrechnung muss ich nochmal nachfragen. Danke jedenfalls!