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Mu0ß der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen ?

gefragt von stratege am 14.08.2007 um 22:38 Uhr

Oder kann das der geschäftsführer alleine durchziehen ?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 14. August 2007 22:42
4x
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Der BR muss bei einer Kündigung angehört werden. Zustimmen muss er nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. August 2007 22:44

Betriebsverfassungsgesetz § 102


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 15. August 2007 11:03
3x
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Formal stimmt der BR einer Kündigung NIE zu - allenfalls widerspricht er nicht oder er versäumt die Frist, innerhalb derer er hätte widersprechen können.

Falls der BR widersprochen hat, dann kann der AG versuchen, die Entscheidung des BR vom Arbeitsgericht kassieren zu lassen.


Artica
beantwortet von Artica am 14. August 2007 22:40
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Im Normalfall ist es üblich, daß die Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat vorher über die Kündigung spricht und der dann zustimmen muß.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 15. August 2007 10:07
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Wie bitmap schreibt: Er muss angehört werden, nicht jedoch zustimmen.

Die Antwort des BR muss dem Kündigungsschreiben beiligen! Sollte der BR darin vermerken, dass er der Kündigung nicht zustimmt, hast Du (wenn Du ausserhalb der Probezeit beschäftigt bist) gute Chancen vor dem Arbeitsgericht zumindest eine Abfindung zu erhalten.





Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 22. Dezember 2007 19:10
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Der Betriebsrat muss bei einer anstehenden Kündigung angehört und informiert werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein Betriebsrat einer Kündigung zustimmen wird. Vielmehr wird er die Wochenfrist ablaufen lassen. Das Stillschweigen wird dann als Zustimmung gewertet!





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