gutachten am 08.08.2008 um 16:52 Uhr
Dem EU-Führerschein ohne MPU Test wird nachgesagt das dieser nur bis zur ersten Verkehrskontrolle gültig ist. Gilt dies denn auch für Führerscheinerwerber die die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist erworben haben und zum anderem nach geltenden Recht einen ordentlichen Wohnsitz nach dem Prinzip der EU-Niederlassungsfreit in einem anderem EU Land erworben haben?
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Wer TATSÄCHLICH in einem anderen Land wohnt, kann natürlich auch dort den Führerschein machen; wenn es sich dabei um ein EU-Land handelt, gilt er auch in Deutschland.
Allerdings muß er unter diesen Umständen schon eine Weile in dem anderen Land gelebt haben. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, ein halbes Jahr.

Frag hier www.jurathek.de im Forum, die wissen das ziemlich sicher (der Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht und sein überwiegendes Tätigkeitsgebiet sind ''MPU-Fälle'').
Guten Tag, habe meine Fahrerlaubniss auch in der Tschechei erworben, wurde auch schon des öfteren kontroliert, die fahrerlaubniss ist gültig wenn man einen wohnsitz in dem land hatte für mindestens 185Tage.Bei weiteren Fragen können sie mich gerne Kontaktieren unter N.Furler@web.de

Die meisten Anworten zum EU-Führerschein oder zur MPU geben wir auf unser Presseportal oder auf der Webseite www.europa-fahrerlaubnis.com auch auf fragen zur positiven MPU finden hier eine Antwort.
Dabei reicht aber nicht, in dem anderen Land auf dem Papier mit Wohnsitz gemeldet zu sein, man muss dort auch seinen Lebensmittelpunkt haben, auch wirklich dort leben, damit der Fuehrerschein legal(!) erworben ist . Das wird von vielen "Vermittlern" geflissentlich weggelassen - und dann ist das Erwachen schlimm. Nur ein legal erworbener Fuehrerschein wird anerkannt. In anderen speziellen Verkehrsforen kann man lesen, wie bei manchen dann der neu erworbene EU-Fuehrerschein wieder weg ist - und das Geld auch.