Mp3 player ohne Kassenbon umtauschen
Meine Mutter hat mir im November 2008 einen Mp3 Player gekauft doch jetzt geht gar nichts mehr,wenn er an ist geht er nicht aus und man kann dann auch keine Musik mehr spielen und wenn er aus ist geht er nicht an.Da ich den Kassenbon verlegt bzw. verloren habe wollte ich euch fragen ob man ihn vlt. auch ihne Kassenbon umtauschen kann.Nämlich ich möchte keinen kaputten haben. :( HILFT mir bitte
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Sorry, die uneren Antworten sind falsch. Typisches Halbwissen.
Der Kassenbon gilt als Beweis, dass das Teil dort gekauft wurde. Wenn der nicht mehr da ist, dann reicht es auch aus, wenn jemand bezeugen kann, dass das Gerät dort gekauft wurde.
Kaufmannsrecht.
"Möchte man eine Kaufsache aufgrund eines Mangels zurückgeben, also den Kaufvertrag widerrufen, muss der Käufer nicht nur nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Es geht dabei auch um die Führung des Beweises, dass die Kaufsache tatsächlich beim jeweiligen Unternehmen erworben wurde. Dazu benötigt man allerdings weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des gekauften Produkts. Ein Kassenbon macht die Sache zwar leichter, ist aber keinesfalls Voraussetzung zum Widerruf. Die Oma oder die Freundin sind ebenso ausreichend als gültiger Nachweis für den getätigten Kauf - Sie können als Zeuge einen Kassenbon ersetzen! Im Falle der Kartenzahlung fällt es mit der Bankabrechnung noch leichter, nachzuweisen, dass genau dieser Betrag an einem bestimmten Tag und an einem bestimmten Ort erworben wurde.
Merke: Der Kassenbon ist also lediglich eine von vielen Beweismöglichkeiten!"
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist MUSST du das auch ohne Kassenbon umtauschen dürfen.
Kommentar von GoodFella2306GoodFella2306 26.05.2010Korrekt. Der Kassenbon ist nur eine von mehreren Beweismöglichkeiten.
Ein Zeuge reicht auch aus, oder wenn die Mama mit Karte gezahlt hat, dann der Kontoauszug, auf dem die Zahlung draufsteht.
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..."Umtausch" ist nur möglich bei 'Nichtgefallen' (z.B. Weihnachtsgeschenke) und NUR MIT BON (Quittung) - was DU willst, ist REKLAMATION. Aber auch die ist nur mit Kaufbeleg möglich - du mußt ja beweisen, WANN das Teil gekauft wurde und auch in welchem Geschäft. Dein Teil kannst du also wegschmeißen bzw. vorschriftsmäßig entsorgen...
Kommentar von GoodFella2306GoodFella2306 26.05.2010Stimmt nicht. Ach Kinders, er muss nur beweisen, dass das Ding da gekauft wurde. Und dafür reicht auch eine Person, die beim Kauf anwesend war. oder der Onlinebeleg über Kartenzahlung.
Kommentar von MUPFTMUPFT 26.05.2010...oh Großer Besserwissender Herr des Kaufmannsrechtes, die Frage war nach Umtausch. Lesen soll helfen beim Verständnis. Der Jurist will eine Reklamation. Die ist nach anderthalb Jahren nach deutschem Recht nicht leicht, weil der Kunde beweisen muß, daß der Fehler schon beim Kauf 'im' Gerät war. Diese vertrackte Beweislastumkehr nach sechs Monaten... In diesem speziellen Fall vermute ich Funktionsverlust aufgrund Abnutzung, also weder Reklamation noch Umtausch. Wenn die im Laden nicht über das Ansinnen lachen, werden sie leise mit dem Kopf schütteln.
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Du brauchst den Kassenbon um nachweisen zu können, wo und vor allem wann du den MP3-Player gekauft hast. Ansonsten kannst du ihn evtl. zum Hersteller einschicken, aber auch dort geht ohne Kassenbon nix auf Garantie! Ansonten kannst du nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen und die ist, wenn du das Teil in einem großen Elektrogeschäft gekauft hast, eher gering! Falls dieses Teil mit EC-Karte bezahlt wurde, kannst du den Zahlungsbeleg der EC-Karte als Beweis mit in den Laden nehmen, das geht auch!
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wenn du ihn dir schon im november 2008 geholt hast dann ist das ja shcon 2 jahre her..da muss der mp3 player eben kaputt gegangen sein . ohen kassenbon wirst du ihn nicht mehr umtauschen können ausser du hättest einen garantie schein ( auf manche produkte gibt es ja 3 jahre garantie) aber man bekommt nach 2 jahren kein neues produkt mehr nur weil es kaput ist, leider :i hoffe ich habe dir geholfen :) lg sternenstaub
Kommentar von GoodFella2306GoodFella2306 26.05.2010November 2008 schon zwei Jahre her???
Also nach meiner Rechnung sind bis November 2010 noch...sagen wir mal ungefähr sechs Monate.
Somit hat er noch ein halbes Jahr Gewährleistung
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Normalerweise ist ein Kassenbon rechtlich gesehen nicht zwingend erforderlich wenn man der Verkäufer anhand Modell oder Seriennummer eine Zuordnung machen kann wann das Gerät gekauft wurde. Meistens ist das bei teureren Geräten der Fall.
Ansonsten hast du leider Pech. Evtl. kannst du dich an den Hersteller wenden und dein Problem schildern wenn der Händler zickt.
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Wenn du die Quittung nicht mehr hast, ist das sehr unwahrscheinlich, dass du den noch umtauschen kannst. Vor allem ist das ja auch schon eine ganze Weile her und ich glaube kaum, dass sich noch einer der Verkäufer daran erinnert, dass deine Mutter diesen MP3 Player gekauft hat. Am besten schaust du nochmal überall nach, ob du die Quittung finden kannst. Wäre ich Verkäufer, würde ich den wohl auch nicht umtauschen. Einfach deswegen, weil kein Beweis da ist, dass das Gerät tatsächlich in meinem Laden gekauft wurde.
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Nein das geht nicht.. Da der Kassenbon ja als Nachweis dient wann das Gerät gekauft wurde um festzustellen ob ein Garantiefall vorliegt..
Kommentar von GoodFella2306GoodFella2306 26.05.2010Der Kassenbon ist also lediglich eine von vielen Beweismöglichkeiten!
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kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Allerdings kannst du es trotzdem versuchen, manche Geschäfte helfen dir aus Kulanz weiter - wenn du z.B. noch die Verpackung hast.
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Ohne Kassenbon kriegst du den nicht umgetauscht.
Selten(!) kann man mit einem "Zeugen" der beim Kauf dabei war defekte Ware umtauschen, aber nach 2 Jahren macht es keiner.
Zudem kriegst du nach 2 Jahren keinen Umtausch, sondern der Händler schickt den Player weg zur Reparatur.
Da heutzutage die MP3 Player aber eh nur 10€ kosten, lohnt sich der ganze Aufwand garnicht
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Ein Jahr lang kannst Du ihn ohne Kassenbon umtauschen bzw. reparieren lassen. Nach 2 Jahren ist das so eine Sache. Umgetauscht bekommst Du ihn nach dieser Zeit nicht mehr.
Kommentar von GoodFella2306GoodFella2306 26.05.2010Stimmt nicht. 24 Monate Herstellergewährleistung EU-weit.
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HELFT mir. Ohne Garantieschein kein Garantie-Anspruch. Umtausch wäre sowieso erst nach 3 maliger Reparatur möglich. Aber woher soll man wissen wie alt das Teil wirklich ist, und wo es gekauft wurde. Da muss der Händler aber verdammt kulant sein, wenn er das annimmt.
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Du kannst ihn evtl. abgeben zur Reparatur dort wo du ihn gekauft hast.
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Ohne Kassenbon geht normalerweise kein Umtausch.
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Nein! Geht nicht! Außer wenn noch garantie drauf ist und du nen Garantienachweis hast!
Danke! :-)
Nichts anderes habe ich geschrieben aber du hast es ausführlich :)