Hallo! Ich weiß auch hier gibts schon einige fragen dazu ob ein mp3 Player im ohr beim Fahrrad fahren erlaubt ist. Wie ich schon gelesen habe streiten sich da die Geister ja, ob garnicht erlaubt oder erlaubt oder nur ein Stöpsel erlaubt usw. Wir hatten am We einen Unfall da ist ein Fahrradfahrer in unser auto von der seite reingerauscht, er wollte eine Bundesstraße überqueren (kein Fahrrad weg dort) und dabei ist er ohne zu schauen und ohne zu bremsen in unser auto geknallt! Danach stellte sich raus er hatte auch nen mp3 player drin im ohr. Die Polizei meinte gleich er hat klar schuld Vorfahrd mißachtet und so, is klar. Fals jetzt doch streß geben sollte mit der person wollte ich jetzt wissen gibt es ein genaues gesetz wo steht das es nicht erlaubt ist oder erlaubt ist einen mp3 Player im ohr zu haben!? bzw steht das irgendwo, wo es evtl genau erläutert wird? ich hab leider auch nichts genaues gefunden. Ich finde nämlich genau das ist so ein Fall in meinen Augen man sollte "keinen" drin haben, ich denke mal deswegen hat sie evtl das auto nicht gehört oder war gans einfach durch die musik abgelenkt. Ich hoffe es gibt irgendeine Antwort darauf :-) Thx
also an meinen angaben nicht festhalten fals eswirklich mal stress mit der rennleitung giebt i hab mal gelesen das ein stepsel im ohr erlaubt is aber zwei schon nich mehr gillt auch für motorrad wenn du wirklich mit rad unterwegs bisst würd i mir kein kopf machen radfahre ziehen sie nich so raus bei den is nichts zu hollen und falls sie doch kommen und du siesiehst einfach stepsel raus und hoffen sie sehen es nich also i fahr seit vier jahen ohne lich im dunkeln lass es lebensmüdichkeit sein oder einfach nur ein versuch zu schaun wann i denn mal blechen muss mich haben sie noch nich angehalten i bin aufm hinterrad an einem kinderwagen vorbei gefahren als sie mich gesehen haben is nichts pasiert also mit mopet haben sie mich drei mal kontroliert und i hab seit 5 tagen mein auto und hatte schon eine kontrolle aber immer schön freundlich wie es in den waldreinruft so hallt es wieder raus
Ich hab auf die Schnelle im Netz auch nix gefunden. Aber du kannst mal in die nächste Polizeidienststelle gehen und da mal nachfragen, aber vielleicht nicht unbedingt in die, die für den Unfall zuständig ist. Oder du fragst mal beim ADAC nach. Oder kennst du einen Rechtsanwalt, den man vielleicht mal fragen kann? Aber eigentlich dürfte das keinen Ärger geben, allein schon, weil die Polizei direkt festgestellt hat, dass der so oder so Schuld ist. Dass der noch Musik auf den Ohren hatte kann sich nur noch negativer für ihn auswirken. Alles gute!