Motorrad ohne Papiere kaufen sinnvoll?

11 Antworten

Was hier wieder mal für Blödsinn geschrieben wird, spottet jeder Beschreibung. Kurz mit der Fahrgestell-Nr. bei der Polizei bzw. Zulassungsstelle anfragen, ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist. Wenn nicht -wovon ich ausgehe-, mach 'nen ordentlichen Kaufvertrag, in dem der Verkäufer den Verlust der Papiere erklärt. Dann ab zur Zulassungsstelle, Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) neu beantragen. Dafür wird dieser aufgeboten. Der Aufbietung und Ausstellung neuer Papiere stünde nur dann etwas entgegen, wenn die Papiere bei einer Bank zur Absicherung einer Finanzierung hinterlegt wurden. Bei ner alten MZ ist das i.d.R. kein Problem, weil keine Bank so etwas als Sicherheit nimmt.

Nach 6 Wochen hast Du dann die Papiere. Eine Zulassung ist ggf. sogar sofort möglich. Es entstehen allerdings einige Gebühren. Erkundige Dich ggf. vorher, was auf Dich zukommt.

Diebe bieten ihr Diebesgut selten so offen an.

Bei einem Motorrad ist das kein Problem, wenn der vorherige Halter den Verlust bei der Zulassungsstelle erklären kann, dann kann diese auch neue Papiere ausstellen. In Deinem Fall handelt es sich aber um ein Leichtkraftrad, das ist zulassungsfrei aber kennzeichnungspflichtig, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Dieser liegt darin, daß es keine Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Brief) hat sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein COC Papier. Dieses kann nur der Hersteller ausstellen (wenn es den noch gibt). Das tut dieser auch nur, (kostenpflichtig), wenn Du das Eigentum an dem LKRAD durch einen Kaufvertrag nachweisen kanns und eine Bescheinigung der Polizei / des KBA, daß das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist. Gibt es den Hersteller nicht mehr, bleibt nur der Weg einer Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaunis durch einen amtl. anerk. Sachverst. einer Techn. Prüfstelle (Im Westen einer der TÜV im Osten DEKRA). Da mußt du außer den ganzen Formalitäten mal 150 EUR an Kosten einrechnen.

Auch, wenn es ne 125er ist, ist sie ein normales Kraftrad. Leichtkrad greift bei dem Alter nicht. Es werden die ganz normalen Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 + 2) benötigt. Nur, wenn nachträglich auf Leichtkrad umgeschlüsselt wurde ist die Situation anders.

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Ohne Papiere niemals ein Fahrzeug kaufen...ausser du kaufst es für die Garage ;-)

wenn Du es weder anmelden noch im öffentlichen Verkehr fahren möchtest, dann ist das mit den fehlenden Papieren kein Problem... ;-)

Ich sage Finger weg, wenn alles OK wäre, hätte der Verkäufer einfach Ersatzpapiere beschafft!

Ok vielen Dank schon mal. Mir ist auch die Beschreibung ausgefallen, sehr komische Grammatik. Möglicherweise wurde das Motorrad ja geklaut (bei uns sind manchmal Tschechien und Polen unterwegs).

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Wenn dePolizei Dich anhält, verlangt sie auch die Papiere. Lass die Finger davon.