Motorrad Diebstahl!

7 Antworten

Wie die konnten es so einfach schieben war da kein Lenk schloss drauf oder hatten sie es geknackt wen es nicht drauf war kann Dir auch was angelastet werden , das Du es nicht unbefugtes Nutzen gesichert hast  .

 Das können die beiden auch gegen Dich  aussagen  das Du einen Versicherungsbetrug begehen wolltest und die beiden dazu angestiftet hast  .

 Das mit dem Suchen wäre dann eine Schutzbehauptung von Dir gewesen bei der Aussage auf so was achten . 

Mir wurde vor 40 Jahren  mal ein Mofa gestohlen und es sollte  danach ausgesehen haben das  es nicht gestohlen wurde , aber ich könnte nach weisen das da ein Bügelschloss und Lenk sperre drauf war da die Schlüssel nur abzuziehen waren wen verriegelt .

Viel Glück gegen die beiden Übeltäter .  Gruß Fuji 

Im amerikanischen Recht gibt  es solche Vermischungen zwischen Straf- und Zivilrecht. Bei uns nicht.

Hier hast du als Geschädigter mit dem Strafprozess so gut wie nichts zu tun und bekommst auch nix. Wenn du meinst , daß dir etwas zusteht  mußt du einen Zivilprozess einleiten.

Von einer Geldstrafe bekommst du natürlich nichts ab. Wenn dir irgendein Schaden entstanden ist, kannst du ihn mit einklagen. Aber das wäre in erster Linie eine Beschädigung am Motorrad

Von einer Geldstrafe bekommst du natürlich nichts ab

Eine Geldstrafe ist in dem Fall vom Gesetz auch gar nicht vorgesehen. Wer ein Kraftfahrzug stielt begeht dadurch das solche Fahrzeuge in der Regel gegen Wegnahme besonders gesichert sind, in der Regel einen besonders schweren Fall des Diebstahles und muss mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe rechen.

Sie kriegen bestimmt eine Geldstrafe, die müssen sie aber der Polizei überwiesen:/

Das Gesetz sieht in der Regel keine Geldstrafe für den Diebstahl von Kraftfahrzeugen vor, sondern nur eine Freiheitsstrafe die mindestens drei Monate beträgt.  

Was ich weiß , Geldstrafen müssen die an die Polizei zahlen. Aber da bekommst du nichts ab.

Das Gesetz sieht in der Regel keine Geldstrafe für den Diebstahl von Kraftfahrzeugen vor, sondern nur eine Freiheitsstrafe die mindestens drei Monate beträgt.  

Im übrigen zahlt man keine Geldstrafe an die Polizei sondern an die Gerichtskasse.