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Motorola Simlock wie schalte ich das frei?

gefragt von NunnyNunny am 23.05.2007 um 10:51 Uhr

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pooky
beantwortet von pooky am 23. Mai 2007 10:56
7x
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Mit dem Code, den du nach 24 Monaten kostenlos oder vorher gegen Entgelt beim Netzbetreiber erhalten kannst.

Kommentar von Simple_avatar9smallNunny am 23. Mai 2007 10:57

Geht´s nicht auch ohne Kosten?

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 23. Mai 2007 11:09

Nicht legal. Das Handy wurde ja schließlich subventioniert, also verbilligt angeboten. Die Gegenleistung des Kunden ist, sich dann zwei Jahre lang an den Anbieter zu binden. Beim Kauf des Geräts erklärt man sich auch damit einverstanden (AGB).

Kommentar von Regenmacher am 23. Mai 2007 11:10

Ohne Kosten? Frag das mal deinen Handyprovider, was der sagt. Man verschenkt doch keine Handys, die Dinger werden doch über das Telefonieren in seinem Netz bezahlt.


Koalaman
beantwortet von Koalaman am 23. Mai 2007 11:09
5x
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Ja es geht durchaus, allerdings sind jegliche Methoden die an dem Provider vorbei gehen illiegal!

Kommentar von Simple_avatar9smallNunny am 23. Mai 2007 11:10

Warum es ist doch mein Eigentum?

Kommentar von Regenmacher am 23. Mai 2007 11:11

Das ist erst nach 24 Monaten dein Eigentum. Bis jetzt ist es nur geliehen. Oder meinst du mit 1,- Euro ist das Teil bezahlt?

Kommentar von Simple_avatar9smallNunny am 23. Mai 2007 11:13

hab es doch mit einer Prepayd-Karte gekaft und es war auch nicht billig

Kommentar von Simple_avatar4smallKoalaman am 23. Mai 2007 11:15

Trotzdem gibt es eine Frist (glaube 2 Jahre). Sonst könnte jeder sich ein Prepaid Handy kaufen zum vergünstigten Preis und dann massenweise frei schalten und verticken...

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 23. Mai 2007 11:17

"Nicht billig" mag vielleicht stimmen, aber immer noch billiger als wenn du es ohne (Prepaid-) Vertrag gekauft hättest. Genau, du hast einen VERTRAG abgeschlossen.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 23. Mai 2007 11:14

Das Eigentum nach BGB geht schon über, aber eben so wie es ist: MIT Simlock. Gäbe es keinen Eigentumsübergang, könnte der Netzbetreiber das Gerät ja auch zurückverlangen, wenn man damit überhaupt nicht telefoniert und das ist ja nicht der Fall.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 23. Mai 2007 11:16

gelöscht



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