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Motive angeboten ohne Sie bezahlt zu haben - wie stehen die chancen?

gefragt von nepstar am 18.06.2008 um 15:46 Uhr

vor gut einen halben Jahr hab ich 6 Bildmotive für eine Spielezubehör Firma erstellt die diese für ihre Mousepads nutzen wollte. Da ich jedoch Student bin und deshalb nicht extra ein Gewerbe anmelden wollte habe ich den Vertrag sowie die Rechnung über eine andere Firma laufen lassen. Der Kunde hat jedoch bis heute nicht für die Motive gezahlt obwohl er diese schon auf seine Webseite anbietet. Der Kunde hat sich anfangs immer rausgeredet dass das Geld bald kommen wird, doch mitleiweile reagiert er nicht mehr.

Wie ich bereits sagte bin ich Student und da mir wenig Geld zuverfügung steht und ich noch nie rechtlichen Beistand in anspruch nehmen musste würde ich gern wissen wie ich weiter..


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anonym
beantwortet von ksiebel am 19. Juni 2008 07:59
1x
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Zu allererst:

DU hast die Urheberrechte und kannst deinem Kunden jederzeit die Nutzung der Motive untersagen.

Du sagtest du hast einen Vertrag geschlossen, stand da etwas über Vergütung drin? Falls ja ist die Sache relativ eindeutig. Aber auch sonst müsste sich da was machen lassen.

Allerdings würde ich zuerst versuchen über das Unternehmen , über das du abgerechnet hast den Betrag neu einzufordern (Mahnverfahren / Klage)


anonym
beantwortet von hiro42 am 19. Juni 2008 09:47
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Die Sache hat zwei Seiten: Natürlich bist du Inhaber der Urheberechte und solange der Kunde nicht bezahlt auch der Nutzungsrechte. Du kannst den Kunden also verklagen bis er schwarz wird. Bezahlen der Nutzungsrecht, Schadensersatz usw. bis zum Einstampfen der gesamten Produktion. Die andere Seite ist natürlich die steuerliche. Das ganze über jemand anderes laufen zu lassen könnte es dir als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden (was ja letztendlich auch Sinn und Zweck der ganzen Sache war). Wenn es um richtig Viel Geld geht kommst du also um einen Anwalt nicht rum - bei ein paar hundert Euro (was auch viel Geld sein kann) lohnt sich aber ein Anwalt nicht. Google mal ein wenig nach Urheberechtsverletzung und stell der Firma ein Ultimatum mit Androhung von Schadensersatz , schreib auf jeden Fall eine Mahnung mit saftiger Mahngebühr. Darüber hinaus solltest du dich auch mit deinem Kumpel von der anderen Firma einigen (der die Rechnung gestellt hat) wie ihr das mit der Steuer macht.


anonym
beantwortet von nepstar am 18. Juni 2008 15:48
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...vorgehen kann und ob ich für die Anwalt kosten aufkommen muss bzw. wie hoch diese dann ungefähr wären.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 18. Juni 2008 15:50
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können kannst du alles, die frage ist, ob du dir damit nicht in's eigene fleisch schneidest. mal abgesehen davon, dass der andere unternehmer über den du das hast laufen lassen auch probleme bekommen könnte.




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