wschlotterbeck am 28.08.2007 um 9:19 Uhr
Nicht zum ersten Male läßt Frau Justitia sich genügend Zeit, so dass womöglich auch hier Mörder wegen "Fristüberschreitung" freigelassen werden müssen.... auch dieser Wahnsinn scheint mir, hat Methode!

Der Prozess hat ja bereits begonnen und damit ist eine Fristüberschreitung ja wohl nicht mehr möglich.
Wer sagt denn, dass die Angeklagten dann entlassen werden müssen?? Ich habe schon selbst Verfahren erlebt, in denen jemand auch 1 Jahr oder länger in Untersuchungshaft bleiben musste, da der Haftbefehl u.a. wegen Fluchtgefahr nicht außer Vollzug gesetzt werden sollte/konnte. Diese Regelung, wonach man spätestens nach 6 Monaten aus der U-Haft entlassen werden MUSS, gibt es meines Wissens zwar in Italien, hier in Deutschland aber jedenfalls so nicht.
wschlotterbeck am 28. August 2007 18:01 Erinnere an einen markanten Fall in Münster, wo das Verfahren auch verschlafen worden ist und ein Mörder heute frei rumläuft.
Die Eröffnung des Prozesses ist VERTAGT worden!