siltopian7 am 13.02.2009 um 18:32 Uhr
so gegen ende 2007 hatte ein mann bei uns in der nachbarschaft während eines streites seine frau erschossen, die frau starb später im spital an ihren verletzungen. ich kannte die frau nur vom sehen her heute hab ich von einem nachbarn erfahren das der mann letztens nur für 10 jahre und einpaar monate freiheitsstrafe bestraft wurde nun frage ich euch ist das nicht absurd oder bescheuert? wie kann mann einen mörder mit nur 10 jahren durchgehen lassen? wenn es ein dieb oder bankräuber oder sonst was gewessen wäre würde ich es verstehen doch für einen mord muss doch immer lebenslänglich die gerechte strafe sein? denn diese menschen haben anderen leuten das leben genommen und dürfen sicher nicht nur 10 jahre knast bekommen? ich finde das extrem ungerecht wie denkt ihr darüber? findet ihr das auch ungerecht oder nicht?

Einer der Steuern hinterzieht bekommt länger als ein Mörder....leider,armes Deutschland!

vermutlich war es kein Mord, sondern Totschlag, oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch Totschlag in einem minderschweren Fall wäre bei dem Strafmass möglich.
Um das Urteil bewerten zu können, müßte man die Prozeßakten kennen.
svanny am 13. Februar 2009 18:37 Richtig

Hier stellt sich eher die Frage, wie das Urteil lautet - Mord, Totschlag, im Affekt, etc. Du schreibst ja, dass es während eines Streites passierte.
Prinzipiell gebe ich Dir aber recht, sofern Vorsatz vorliegt, gehört derjenige definitiv länger als 10 Jahre weggesperrt.
Ich denke man sollte nicht über andere Menschen urteilen, wenn man die ganze Geschichte nicht komplett kennt.
Jemanden töten ist nicht gleichzusetzen mit jemanden ermorden. Es gibt da im Gesetz eine Trennung zwischen Mord und Totschlag.
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 212 StGB Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."
weil man in 10 jahren abgeschottet von der ausenwelt einiges verpasst und dein leben hinterher schwer ist sogar sehr schwer

lebenslänglich bedeutet auch immer, dass nach ca.20 jahren geprüft wird, ob der täter wieder raus darf...diese strafen finde ich einfach zu milde -.- teilweise wird ein steuerhinterzieher schlimmer bestraft als ein kinderschänder...wo ist da bitteschön gerechtigkeit???
unser gesetz ist leider noch lange nicht perfekt :-S
Andokai am 13. Februar 2009 18:38 Sehe ich auch so. Leider können die Inhaftierten schon nach 15 Jahren den 1. Antrag auf Entlassung stellen. Dieser wird in 99% aller Fälle aber nicht bewilligt. Die dürfen dann alle 2 Jahre einen neuen Antrag stellen.
Draschomat am 13. Februar 2009 18:40 lächerlich, dass man bei ner verurteilung überhaupt offiziell "lebenslänglich" bekommen kann, wenn dieses urteil eh fast nie wirklich vollzogen wird...
Andokai am 13. Februar 2009 18:50 Da lobe ich mir die Urteile in Amiland. Da bekam ein Vergewaltiger von 4 Frauen eine 128-jährige Haftstrafe, nacheinander anzutreten. Ist natürlich Blödsinn, weil keiner so lange lebt, abwer die Frauen können sicher sein, dass der nicht mehr rauskommt.
Draschomat am 13. Februar 2009 18:52 das ist dann schon wieder das andere extrem :-D mal schaun, momentan gibts sowieso andere probleme...
Nach Verbüssung von 2/3 der verhängten Strafe, kann der Rest auf Bewährung erlassen werden. Bei "Lebenslang" kann ich mir das aber nicht vorstellen.

Wurde den überhaupt Mord angeklagt? Vielleicht haben die Beweise "nur" einen Totschlag im Affekt ergeben oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge, sieht der Gesetzgeber keine LL (Lebenslang) vor. Bei Mord muß ein Vorsatz nachgewiesen werden, z.B. Planung der Tat, zu dem Zweck Tatwaffe beschaffen usw.

kenne sachverhalt nicht. du wahrscheinlich auch nicht alles. ingrid bergen hat nur 7 jahre bekommen.

nach dem Urteil war es kein Mord (Vorsatz) sondern Totschlag im schweren Fall

da kamen gewiss "mildernde Umstände" hinzu...gerecht? Nein.

einfache "nachlässigkeit" reicht im straßenverkehr oftmals dazu einen oder gar mehrere menschen zu töten oder schwer zu verletzen. selbst die wüstesten rache-phantasien bezüglich des täters machen die getöteten nicht wieder lebendig. zum glück gibt es inzwischen in den usa viele menschen, die sich für die abschaffung der todesstrafe einsetzen.
gleicher Gedanke ;-) DH
Ja, darüber staune ich auch immer wieder.
... oder ein Kinderschänder.