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Monitorgrößen am Notebook welche Vorschriften gelten?

gefragt von jordil am 20.07.2009 um 18:45 Uhr

Hallo zusammen,

gibts es von Behörden o.ä. igrendwelche Vorschriften für mindestgrößen von Monitoren bzw. Notebookbildschirmen?

Ich möchte nämlich bei uns auf Arbeit Netbooks einführen, bin mir aber nicht sicher ob das Arbeitsschutztechnisch o.ä. für Angestellte zumutbar ist mit einem Netbook zu arbeiten.

Wäre für Antworten sehr dankbar!

Jordi

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Gesetz x 2.083 Monitor x 767 Netbook x 538

anonym
beantwortet von jordil am 21. Juli 2009 08:25
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Die Netbooks sollen für das Mobile arbeiten sein, nicht im Büro. Nur beim Kunden vor Ort.


Platon
beantwortet von Platon am 20. Juli 2009 18:47
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Für Büroarbeiten wären Netbooks wirklich eine Zumutung, weil allein eine arbeitsgerechte Körperhaltung nicht möglich ist. Vergiß es.


anonym
beantwortet von kurtjohann am 20. Juli 2009 18:47
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ich kenne die bestimmung nicht genau, aber bin sicher, dass du auf dem arbeitsplatz nicht mit netbooks arbeiten darfst. da sind tatsächlich bildschrimgrößen vorgeschrieben, ich habe sogar mal eine lampe für über 1000 euro anbringen müssen im büro meiner sekretärin, weil die alte arbeitsrechtlich nicht erlaubt war, sie blendete ein wenig. also da gibts bestimmungen und die sind recht streng, so viel weiss ich


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