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Monatsticket vergessen und daher Strafe wegen Schwarzfahrens, ist das rechtmäßig?

gefragt von hotelmama am 21.11.2007 um 12:57 Uhr

Unsere Tochter hatte letzte Woche ihr Monatsticket zu Hause vergessen, es handelt sich um ein Schulticket. Sie wurde natürlich prompt kontrolliert und soll jetzt 40 € wegen Schwarzfahrens bezahlen. Sie ist doch aber gar nicht vorsätzlich ohne Ticket gefahren, sie hat auch eines, sie hatte es nur vergessen und hätte es poblemlos nachzeigen können, so wird das bei uns mit den Schüler normalerweise auch gehandhabt. Sollten wir jetzt besser Einspruch einlegen oder so was?


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anonym
beantwortet von schnitzelsemmel am 21. November 2007 12:59
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Wenn es ein persönliches Ticket ist, kann man es häufig auch im Nachhinein vorzeigen. Dann muss man eine i.d.R. deutlich geringere Bearbeitungsgebühr bezahlen. Informiert Euch mal beim Anbieter.
Wenn es ein übertragbares Ticket ist, müsst Ihr wohl bezahlen, da ein anderer gleichzeitig damit hätte fahren können.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 21. November 2007 13:25

Nein, auch bei übertragbaren Tickets muss keine Strafe bezahlt werden, wenn man das Ticket später am Bahnhof vorzeigt. Ist zwar nicht ganz logisch, weil ja wirklich jemand anderer hätte damit fahren können, ist aber so - mein Mann hatte letztlich dieses Erlebnis und musste nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr bezahlen; der Vorfall wurde storniert.


vampire
beantwortet von vampire am 21. November 2007 12:59
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normalerweise wird davon abstand genommen, wenn man die karte nachträglich in der verwaltung vorlegen kann, gegen 5 euro gebühr oder so.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 21. November 2007 19:48

Das kenne ich in dieser Form auch in Hamburg.


Kathy89
beantwortet von Kathy89 am 21. November 2007 13:03
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Ich als Schüler erlebe so etwas öfters. Manche vergessen ihr Ticket und müssen daanch mind. 7€ Bearbeitungsgebühren zahlen, wenn sie ihren Ausweis oder Ticket nachträglich vorzeigen. Allerdings fragt man sich da, wie man heutzutage schon abgezock wird, denn meine Schulkameraden haben ihren Rucksack, ihre Bücher und alles was dazu gehört dabei und zeigen das auch vor, aber die Schaffner wollen ihnen nicht wirklich glauben, dass sie Schüler sind. Naja, so ist nun mal leider das Leben. P.S. Wie schon geschr., man kann eigentlich das Ticket im Nachhinein vorzeigen und dann muss man nur die Bearbeitungsgebühren bezahlen. MfG Kathy


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 21. November 2007 14:03
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In Berlin ist es so, dass man innerhalb von ich glaube 7 Tagen zur BVG-Zentrale gehen und das Monatsticket vorzeigen muss. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird dann von 40 € auf 7 € reduziert. Die 7 Euro sind dann eben das Lehrgeld für's Vergessen.


coroner
beantwortet von coroner am 21. November 2007 13:00
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Es glaube es kommt auf die Verkehrsgesellschaft an, aber ich kenne es so, dass man die verhängte Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von ca. 10€ vermindern kann, wenn man in einer angemessen Frist das Ticket an entsprechender Stelle nachzeigen kann.





Sammys
beantwortet von Sammys am 21. November 2007 13:47
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Bei DB ist es so üblich, daß der Kontrolleur Strafe über 40 € ausstellt. Man muß dann über email die Situation richtig schildern, und bekommt dann auch sein Recht. Eigene Erfahrung: Automat war kaputt




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