Monatliches Gehalt bei Zeitarbeit?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du bei einem Personalsienstleistee arbeitest und du keine Schuld trägst an Einsatzfreien Zeiten, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, weiter zu bezahlen. Allerdings versuchen viele Arbeitgeber die Schuld umzulegen und sagen z.B. Es liegen Verstöße gegen die Meldepflicht vor usw. Es ist legal aber auf diese Weise versuchen so manche schwarze Schafe den Lohn zu drücken! Wenn Du einen Stundenlohn von z.B. 10,54 Eiro britto pro Stunde hast ( Entgeltgripp 4; eine 3 jährige angeschlosene Berufsausbildung im IGZ/DGB Tarifvertrag) z.B. Bürokauffrau dann solltest Du darauf achten, das du den vereinbarten Stundenlohn im Vertrag und auf dem Dienstplan stehen hast. Wenn Du einen vereinbarten Stundenlohn. In sagen wir mal 11 Euro hast kann es sein, dass der Dienstleister die in dem Vertrag trotzdem nur 10,54 als Stundenlohn eintragen und den ereigneten Stundenlohn von 11 Eiro in den Dienstplan schreiben. Das bedeutet, dass Du während Krankheit Urlaub usw nur 10,54 Euro bekommst. Immer alles genau durchlesen. Vorab Erkundige Dich am besten im Netz da schon sehr viele Beiträge im Netz sind. LG

Ich werde an meiner Rechtschreibung arbeiten. War gestern nicht so ganz bei der Sache. Ich bitte um Nachsicht!

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Du bekommst nur für das Geld, wofür du auch gearbeitet hast.

Bist du da sicher? Was ist denn dann wenn ich mal nichts verdiene? Dann habe ich doch ein Problem. Muss ich dann jedesmal zum Amt laufen? Wie läuft denn das?

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@Wolkenfrosch

Ich weiß es leider selbst nicht so genau. Aber wenn die keinen Job für dich haben, verdienst du auch kein Geld. Es werden nur die Stunden bezahlt, in denen du gearbeitet hast. Ausnahme ist, wenn du krank bist oder Urlaub nimmst.

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@Scuzzlebutt

Nein - kann der Zuhälter (frei nach Norbert Blüm am 1. Mai in Coburg) keine Arbeit anbieten, dann muss er dich vertraglich vergüten, denn das ist sein Risiko und nicht dein Problem

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Du wirst ja einen AV unterschreiben, in dem Deine wöchentliche Stundenzahl festgehalten ist. Sowohl Du als auch der AG- in Deinem Fall die Leihfirma- haben sich an den Vertrag zu halten. wenn kein Einsatz ist hast Du weiterhin das Recht auf Entlohnung.

Das lässt sich zur Not auch einklagen.

Wegen dem Jobangebot: Hab leider keinen Radiosender, aber falls ich werd mir Dich merken. (Das war jetzt weniger Ernst) ;-)

danke dir :) das war doch mal eine Qualifizierte antwort :)

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Soweit ich weiß,bekommst du bei Zeitarbeitsfirmen gerade keinen Tariflohn,sondern das,was dir die Zeitarbeitsfirma halt zahlt.Und das ist meist nicht viel,darum sind Leiharbeiter ja so beliebt.

http://www.ig-zeitarbeit.de/node/21

da steht der tarifvertrag.... bitte wirklich nur jemand der sich auskennt ;)

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@Wolkenfrosch

Lol ja,das ist der Tarifvertrag für Zeitarbeiter.In deiner Frage hörte es sich so an,als erwartest du,dass du nach dem Tarif deines wirklichen Berufes bezahlt wirst,was nicht der Fall ist.

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@Apfelkind1986

Das ist mir bewusst darum geht es nicht. Das es weniger ist, ist logo.

Mir geht es wirklich nur darum, ob man einen Mindestlohn bekommt wenn man Zeitweise eben auch nicht arbeitet.

Oder wie es eben funzt, das ich trotzdem meine Miete zahlen kann ;)

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@Apfelkind1986

Sehr gut aber wie es dann mit dem Amt und dem Geld läuft kannst du mir auch nicht sagen

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@Wolkenfrosch

dann musst du wohl oder übel mal bei der zeitarbeitsfirma nachfragen. die werden dir das sagen können.

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@Scuzzlebutt

danke...schon selbst recherchiert ;)

War schwer aber ich weis es nun....

Eigentlich hatte ich hier nicht auf halbwissen, sondern auf wirklich sinnvolle, weiterbringende kommentare gehofft...trotzdem danke

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@Wolkenfrosch

Mir geht es wirklich nur darum, ob man einen Mindestlohn bekommt wenn man Zeitweise eben auch nicht arbeitet.

§ 615 BGB garantiert dir die Vergütung von Zeiten mangels Einsatz verursacht durch den Arbeitgeber

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  1. die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Eingruppierung...

  2. die wiederum ist abhängig von der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Entleihbetrieb...

  3. die Stelle wird zu 95% als Helfer besetzten zu sein...

  4. deine Ausbildung ist also völlig irrelevant - sie hilft dir nur, dass man dich "unterkriegt"

  5. es gilt ein Mindestlohn von 7,89€ West und 7,01€ Ost die Stunde

  6. die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach TV 35 Stunden

  7. nun kannst du anfangen zu rechnen...

Das ist doch wohl mal größtenteils absoluter Blödsinn:

Punkt 3 ist Blödsinn, da du ja nichtmal weißt für welchen Bereich der Fragesteller sich bewirbt und Zeitarbeitsfirmen stellen ja nicht nur Helfer ein.

Punkt 4 die Ausbildung ist insofern relevant wenn sie in ihrem Beruf eingesetzt wird, dann muss sie auch entsprechend eingruppiert und eben auch vergütet werden.

Punkt 6 du weißt doch nichtmal welchem Tarifvertrag diese Zeitarbeitsfirma angehört, es gibt da durchaus unterschiedliche. Außerdem kann der Fragesteller unter Umständen TZ arbeiten.

Und wo ist da jetzt überhaupt die Frage nach den einsatzfreien Zeiten beantwortet????

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