Hallo ich hab da ne Aufgabe könnt Ihr mir da bitte helfen:
Die gesetzlichen Vorschriften zur monatlichen Umsatzsteuererklärung bergen für Unternehmen eine Liquiditätsgefahr. Deshlab hat die jetztige Regierung vorgeschlagen zur Echtzeitmethode zu wechseln. Die Umsatzsteuer soll demnach erst dann fällig werden, wenn die Zahlung getätigt wurde. Nehmen sie dazu Stellung.
Danke Gruß Steff

Liebe/r schteff,
Beachte bitte, dass gutefrage.net eine Ratgeberplattform ist auf der Tipps und Erfahrungen ausgetauscht werden. Hausaufgabenfragen gehören dementsprechend nicht auf diese Seite.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support

Gerade die monatlichen Zahlungen verhindern das jährliche Liquiditätsproblem.
Wenn eine Firma die vereinnahmte MwSt. nicht ausgibt, sondern zurücklegt, gibt es m. E. auch monatlich kein Liquiditätsproblem.
Gibt es doch jetzt schon, nennt sich Ist-Besteuerung. Keineswegs eine Erfindung unserer aktuellen Regierung.
Ich meine, es wäre nur gerecht, wenn die abzuführende Umsatzsteuer erst dann an das FA überwiesen wird, wenn die Rechnung durch den Kunden bezahlt ist.
Für welches Fach ist denn das eine Hausaufgabe?
So weit ich weiß, ist das keine neue Regelung. Ich rechne monatlich ab über das, was ich an Zahlungen erhalten habe.
Aber es kann sein, daß das an der Höhe meiner Umsätze liegt.
Das ist in Rechnungswesen
Das Liquiditätsproblem liegt darin, dass Unternehmer Steuern auf noch nicht vereinnahmte Zahlungen leisten müssen. Je nach Zahlungsziel reicht die Fristverlängerung nicht.
Ja, im Fall von Sollversteuerung stimmt das.
Da wäre Istversteuerung wirklich sinnvoller und m. E. gerechter. Es würde das Geld versteuert, was auch wirklich geflossen ist.
Aber das passt dann nicht dazu, dass die offenen Forderungen fast schon wie eigenes Geld in der Bilanz stehen. (sorry, ein Ingenieur kann sich hier nur begrenzt gut ausdrücken)
D.h. mein Unternehmen würde für die kurze Zeit besser dastehen als es tatsächlich ist?
Das müsste jetzt mal jemand beantworten, der sich mit dem Thema Bilanz auskennt.
Da stecken ja die Forderungen an Andere (Kunden) und von anderen (Finanzamt) irgendwie drin.
Nein, so ist es nicht. Wenn die Forderung verbucht wird, wird die Umsatzsteuer auf ein Bilanzkonto Umsatzsteuer nicht fällig verbucht. Damit steht sie als sonstige Verbindlichkeit in der Bilanz. Bei Zahlungseingang findet eine Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer statt. Es gibt allerdings eine Grauzone, das sind die Eingangsrechnungen. Die dürfen unmittelbar nach Eingang verbucht werden. Cie Vorsteuer kann sofort eingefordert werden, auch wenn die Forderung vielleicht erst im nächsten Monat ausgeglichen wird. Steuerberater scheinen die Problematik zu umgehen, indem sie (zumindest bei Anwendung von §4 Abs. 3 EstG) nur Zahlungen verbuchen. Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung kann das zu einem Ungleichgewicht führen.
Korrektur: Umsatzsteuer nicht fällig taucht als Steuerrückstellung in der Bilanz auf, Umsatzsteuer als Sonstige Verbindlichkeiten.