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Monatliche Umsatzsteuererklärung

gefragt von schteff am 09.07.2008 um 20:38 Uhr

Hallo ich hab da ne Aufgabe könnt Ihr mir da bitte helfen:

Die gesetzlichen Vorschriften zur monatlichen Umsatzsteuererklärung bergen für Unternehmen eine Liquiditätsgefahr. Deshlab hat die jetztige Regierung vorgeschlagen zur Echtzeitmethode zu wechseln. Die Umsatzsteuer soll demnach erst dann fällig werden, wenn die Zahlung getätigt wurde. Nehmen sie dazu Stellung.

Danke Gruß Steff


Support
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Liebe/r schteff,

Beachte bitte, dass gutefrage.net eine Ratgeberplattform ist auf der Tipps und Erfahrungen ausgetauscht werden. Hausaufgabenfragen gehören dementsprechend nicht auf diese Seite.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support

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JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 9. Juli 2008 20:42
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Gerade die monatlichen Zahlungen verhindern das jährliche Liquiditätsproblem.

Wenn eine Firma die vereinnahmte MwSt. nicht ausgibt, sondern zurücklegt, gibt es m. E. auch monatlich kein Liquiditätsproblem.

Kommentar von dolabella am 9. Juli 2008 20:44

Das Liquiditätsproblem liegt darin, dass Unternehmer Steuern auf noch nicht vereinnahmte Zahlungen leisten müssen. Je nach Zahlungsziel reicht die Fristverlängerung nicht.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 9. Juli 2008 21:25

Ja, im Fall von Sollversteuerung stimmt das.

Da wäre Istversteuerung wirklich sinnvoller und m. E. gerechter. Es würde das Geld versteuert, was auch wirklich geflossen ist.

Aber das passt dann nicht dazu, dass die offenen Forderungen fast schon wie eigenes Geld in der Bilanz stehen. (sorry, ein Ingenieur kann sich hier nur begrenzt gut ausdrücken)

Kommentar von schteff am 9. Juli 2008 21:29

D.h. mein Unternehmen würde für die kurze Zeit besser dastehen als es tatsächlich ist?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 9. Juli 2008 21:59

Das müsste jetzt mal jemand beantworten, der sich mit dem Thema Bilanz auskennt.

Da stecken ja die Forderungen an Andere (Kunden) und von anderen (Finanzamt) irgendwie drin.

Kommentar von dolabella am 9. Juli 2008 22:10

Nein, so ist es nicht. Wenn die Forderung verbucht wird, wird die Umsatzsteuer auf ein Bilanzkonto Umsatzsteuer nicht fällig verbucht. Damit steht sie als sonstige Verbindlichkeit in der Bilanz. Bei Zahlungseingang findet eine Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer statt. Es gibt allerdings eine Grauzone, das sind die Eingangsrechnungen. Die dürfen unmittelbar nach Eingang verbucht werden. Cie Vorsteuer kann sofort eingefordert werden, auch wenn die Forderung vielleicht erst im nächsten Monat ausgeglichen wird. Steuerberater scheinen die Problematik zu umgehen, indem sie (zumindest bei Anwendung von §4 Abs. 3 EstG) nur Zahlungen verbuchen. Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung kann das zu einem Ungleichgewicht führen.

Kommentar von dolabella am 9. Juli 2008 22:15

Korrektur: Umsatzsteuer nicht fällig taucht als Steuerrückstellung in der Bilanz auf, Umsatzsteuer als Sonstige Verbindlichkeiten.


anonym
beantwortet von dolabella am 9. Juli 2008 20:42
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Gibt es doch jetzt schon, nennt sich Ist-Besteuerung. Keineswegs eine Erfindung unserer aktuellen Regierung.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 9. Juli 2008 21:15
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Ich meine, es wäre nur gerecht, wenn die abzuführende Umsatzsteuer erst dann an das FA überwiesen wird, wenn die Rechnung durch den Kunden bezahlt ist.


anjanni
beantwortet von anjanni am 9. Juli 2008 20:40
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Für welches Fach ist denn das eine Hausaufgabe?


So weit ich weiß, ist das keine neue Regelung. Ich rechne monatlich ab über das, was ich an Zahlungen erhalten habe.

Aber es kann sein, daß das an der Höhe meiner Umsätze liegt.

Kommentar von schteff am 9. Juli 2008 20:41

Das ist in Rechnungswesen


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 10. Juli 2008 06:07
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