Im eigentlichen Sinne ist vom Strafrecht auszugehen.
Spezialstrafrecht wäre daher z.B. das Jugendstrafrecht, weil es innerhalb des Strafrechts einen kodifizierten Spezialfall darstellt.
Man kann es ganz grob daran festmachen, vor welcher Gerichtsbarkeit die Sachen abgehandelt werden.
Über den im Thread von gertrude2 angegebenen Link wird auch das Disziplinarrecht der Beamten als Spezialstrafrecht ausgewiesen, dieses gehört jedoch dem Verwaltungsrecht an.
Es handelt sich in dem Link eher um eine Klassifizierung der Versicherung.
Unternehmer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter müssen rechtlich für Entscheidungen geradestehen. Die Kosten für die Strafverteidigung sind oft sehr hoch. Dagegen kann man sich mit einer sogenannten "Spezialstrafrecht"-Versicherung absichern.