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Mofa Fahren ohne Fahrerlaubnis!

gefragt von lulu13595lulu13595 am 30.05.2008 um 0:19 Uhr

Es giebt ein Gesetz wo Leute vor ein bestimmten Datum auch ohne Fahrerlaubnis ein Mofa Fahren dürfen.(glaube 01.04.84 mindestens 18 Jahre Alt)! Ein bekannter sagte mir das wenn man eine Fahrerlaubnis durch Alkohol verloren hat und danach nochmals beim fahren mit einen Mofa unter Alkohol aufgefallen ist, nicht mehr mit einen Motorisierten Fahrzeug(Mofa) im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer kennt genauere Gesetze!?! Danke und Gruß


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 30. Mai 2008 00:24
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ich habe heute erfahren, wenn ein betrunkener auf dem fahrrad erwischt wird, ist er evtl. sein führerschein los

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 30. Mai 2008 00:31

Das ist allgemein schon länger bekannt.Ich brauche direkte Antworten wenn jemand einen Führerschein hatte und danach erneut erwischt wird ein Verbot bekommt. Trotzdem danke

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 30. Mai 2008 00:31

Das ist allgemein schon länger bekannt.Ich brauche direkte Antworten wenn jemand einen Führerschein hatte und danach erneut erwischt wird ein Verbot bekommt. Trotzdem danke

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 30. Mai 2008 00:34

ach..ich understand. die antwort hast du ja jetzt von isedinger bekommen, aber wie wäre es demnächst zu fuss zu laufen oder gar einen taxi nehmen, wenn du was getrunken hast?!


isedinger
beantwortet von isedinger am 30. Mai 2008 00:30
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Wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist darfst du ohne Fahrerlaubnis ein Mofa fahren.

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 30. Mai 2008 00:42

Ich Danke erst mal für diese Antwot aber brauche trotzdem eine Antwort ob man ein generelles Verbot bekommt wenn man wiederholt im Straßenverkehr unter Alkohol teilnimmt!Wer Wann Wie mit Fahrrad oder Taxi Fährt steht nicht zur Frage!!Motorisiert wird grundsätzlich Alkoholfrei gefahren!!!!

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 30. Mai 2008 00:53

Handelt es sich nun um ein befristetes Fahrverbot oder haben sie dir die Fahrerlaubnis entzogen?

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 30. Mai 2008 01:33

Bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss wird dir die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Kommentar von 1e02ed1d0f06be2486776b336648ee04smalllulu13595 am 30. Mai 2008 07:03

Die Fahrerlaubnis wurde mir nicht entzogen,ich wollte nur wissen wenn man zweimal ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol fährt,es ein Urteil giebt wo es Verboten ist weiter an Straßenverkehr teilzunehmen.


anonym
beantwortet von Franticek am 9. November 2008 14:45
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Die Frage von @isedinger geht schon in die richtige Richtung. Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis ist hier die Schlüsselfrage. Dahinter steckt nämlich auch die Tatsache, daß es für Mofa nur eine Prüfbescheinigung gibt, die nichts mit Fahrerlaubnis/Führerschein zu tun hat, die auch nicht entzogen wird.

Beim ersten Alkoholverstoß kommt es je nach Promille zu Fahrverbot (1-3 Monate) oder zum Entzug er Fahrerlaubnis mit Sperre (über 3 Monate). Während des Fahrverbots darf grundsätzlich auch kein Mofa gefahren werden, denn es wurde ja das Fahren mit einem Kraftfahrzeug verboten. Wird jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, dann darf man halt all das nicht mehr fahren, wozu man eine Fahrerlaubnis (Führerschein) braucht. Und da es sich beim Mofa nicht um eine Fahrerlaubnis im Sinne der FEV handelt, hat man während eines FS-Entzges weiterhin die Möglichkeit, mit dem Mofa zu fahren.

Ein zweiter Alkoholverstoß führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis mit folgender MPU. Da aber auch hier nur die Fahrerlaubnis weg ist, kann nach wie vor mit der Mofaprüfbescheinigung noch mit dem Mofa gefahren werden.

Der wichtige Punkt liegt darin, dass es sich bei der Mofa-Prüfbescheinigung nicht um einen Führerschein handelt. Und dieses Datum (übrigens der 1.4.1980) hat mit dieser Sache hier überhaupt nichts zu tun sondern besagt nur, daß Personen, die bis dahin schon 15 Jahre alt waren, für Mofas diese Prüfbescheinigung nicht brauchen. Damals trat das in Kraft und diese Personen, die vorher schon ohne Mofa fahren durften, können im Rahmen der Besitzstandwahrung das auch weiterhin ohne diese Prüfbescheinigung tun.




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