MyLoveForever am 24.10.2008 um 15:54 Uhr
Eine Bekannte von mir fährt mit 14 1/2Jahren ein 25km/h Mofa-Roller. Ich meinte zwar zu ihr, dass sie noch gar nicht fahren darf, da man erst mit 15 fahren darf, aber sie meinte, das dürfe man schon mit 14 1/2... Wäre ein neues Gesetz! Kann mir jemand was dazu sagen? Denn ich denke es ist polizeilich nicht erlaubt! Vielen Dank! Lg
Dafür muß man einen Führerschein haben
Ja klar die Fahrerlaubnis hat sie ja, aber sie meint damit darf sie schon mit 14 1/2 fahren...
Die hat sie vielleicht gemacht ,bekommt die Fahrerlaubnis aber erst mit 15 Jaheren ausgehändigt,Also Strafbar
okay danke!
Falsch. Fuer Mofa gibt es keinen Fuehrerschein, keine Fahrerlaubnis. Fuer Mofa gibt es eine Mofa-Pruefbescheinigung. Das ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der FEV so wie alle anderen Fuehrerscheinklassen. Daher kann einem diese Pruefbescheinigung z.B. auch nicht entzogen werden, wo wie dies bei Fuehrerscheinen moeglich ist. Bei Fuehrerscheinentzug sind alle Klassen weg, - aber die Mofa-Bescheinigung hat man immer noch und darf damit Mofa fahren.
Das Mindestalter fuer Mofa ist uebrigens 15 Jahre, nachzulesen in der FEV § 10 Abs 3