Mofa & Alkohol

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Klar können sie die Prüfbescheinigung entziehen. Und dich darüber hinaus mehrere Jahre für den PKW-Führerschein bzw. eine vorherige MPU anordnen.

Die Mofa ist ein Kraftfahrzeug, also gilt auch hier die Promillegrenze von 0,5 (0,3 bei einem Unfall) bzw. 0,0 wenn du unter 21 bist.

Meint ihr es ist schlimmer bissel angetrunken Mofa zu fahren als dass der Roller zu schnell läuft..?

& gibt es eine Promille grenze?

@BBunneB

Wie schon gesagt: unter 21: 0,0 Promille; ab 21: 0,5.

Bei einem Unfall wirst du aber schon ab 0,3 belangt.

@BBunneB

ist beides schon schlimm genug -> gefährung des strassenverkehrs!!!

Wenn du im Besitz der Prüfbescheinigung bist, dann gelten die gleichen Bedingungungen, wie wenn du einen Lappen hättest!Das bedeutet: Führerschein weg, und eine Sperre für 6 Monate, dazu Nachprüfung und eine Geldstrafe und Fahrverbot. Bei über 1,6 Promille ist die Strafe folglich höher und eine MPU (Idiotentest)...Wenn du zu der Altersgruppe gehörst, die ab 18 noch führerscheinfrei Mofa fahren durften, dann gibt es eine Strafanzeige wegen Drunkenheit am Steuer und eine Geldstrafe. Bei über 1,6 Promille zusätzlich ebenfalls MPU.Bei Fahrrrad gilt das übrigens auch!Wenn du mit über 1,6 Promille Fahhrad fährst, dann gibt es eine Strafanzeige wegen Drunkenheit am Steuer!Wenn du einen Autoführerschein hast, dann bekommst du sogar ein Fahrverbot fürs Auto...


Also ich würde am Steuer die Finger vom Alkohol lassen...Apfelschorle schmeckt auch ;)

es kommt darauf an, wie hoch war die Promilestand? Wenn die Polizei auf Grund Fehlverhaltens im Straßenverkehr angehalten und sich danach herausstellt, dass man unter Alkoholeinfluss ist, dann können sie den Führerschein entziehen. Aber wenn sie nur wegen allg. Verkehrskontrolle angehalten haben und wenn du Promile unter 0.3 hast dann können sie nichts vornehmen. Weil du nicht auffallend unterwegs warst. Aber wenn du in dem Fall über die Grenzwerte erwischt wirst, wenn es auch nur durch allg. Verkehrskontrolle war, dann bis du dran.

kenn mich da nich aus aber die polizei kann alles :D:D nein, aber ich kann mir nich vorstellen, dass die dir den 'führerschein' einfach so lassen würden. vielleicht müsstest du auch sozialstunden machen und anzeige oder so, kriegt man ja auch wenn man besoffen fahrrad fährt und dafür hat man nochnichmals ein führerschein. außerdem würdest du dann deinen richtigen führerschein, also den fürs auto, erst später machen dürfen, glaub ich.

also beim Fahrrad bin ich mir sicher das du dann probleme kriegst (bußgeld, führerscheinabnahme u. ggf MPU)

wird beim mofa nich anders sein promillegrenze ka

gruss, perazin