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Möglichkeiten ein Aufenthaltsrecht als NICHT-EU-Bürger zu bekommen?

gefragt von cookie185cookie185 am 17.02.2009 um 22:26 Uhr

Hallo, gibt es die Möglichkeit, dass NICHT-EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, ohne dass sie eine Deutsche/einen Deutschen heiraten müssen? Reicht es z.B. mit einer Deutschen/einem Deutschen zu wohnen, bzw. in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben?


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anonym
beantwortet von rudibee am 17. Februar 2009 22:31
2x
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Kommt darauf an, aus welchem Land der Nicht-EU-Bürger kommt. Als Norweger, Schweizer, Ami oder Kanadier ist das alles kein Problem. Bist du aus Simbabwe, Afghanistan oder Nepal ist das schon etwas schwieriger.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 17. Februar 2009 22:33

genau und dann welcher Beruf und wie lange.

Wer als Dipl ing. für 5 Jahre zu Airbus nach Hamburg geht, kann aus Indien, Singapur, oder dem Kongo sein.

Wer sich hier als Hilfsarbeiter dem Heer der Antragsteller beim Jobcenter anschliessen möchte, dürfte es sehr viel schwerer haben

Kommentar von Simple_avatar4smallcookie185 am 18. Februar 2009 08:15

Danke schonmal. Aber ein fester Job ist ja vorhanden. Es ist nicht so, dass Arbeitslosigkeit vorliegt. Ändert das dann die Sache?

Kann mir evtl. jemand einen Tipp zu Fachliteratur zu diesem Thema geben?

Kommentar von rudibee am 18. Februar 2009 18:05

Wenn der Arbeitgeber an dir interessiert ist, wird er sich darum kümmern wollen. Er kann auch eine Bürgschaft übernehmen, bei Krankheit, Siechtum oder anderer Unwägbarkeiten, die Kosten zu tragen.


Larchik
beantwortet von Larchik am 17. Februar 2009 22:32
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Man kann in Deutschland studieren, da bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Weitere Möglichkeit wär es, wenn du den Ausländer offiziel einländst (über Konsulat und Fremdenpolizei), er wohnt dann bei dir ebenfalls befristet und du übernimmst die Kosten für sein Unterhalt und Versicherung, da er nicht arbeiten darf.

Kommentar von Simple_avatar4smallcookie185 am 18. Februar 2009 08:17

Offiziell einladen? Und dann darf er nicht arbeiten? Hm...


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 17. Februar 2009 22:27
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Nein, das reicht nicht.


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 17. Februar 2009 22:32
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Stell dir doch mal vor, was dann in der Praxis auf die Behörden zukäme, so oft wie sich manche Leute trennen und neu binden. Außerdem, wie wölltest du sowas nachweisen?


Agtino
beantwortet von Agtino am 17. Februar 2009 22:46
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Hi eine ähnliche frage habe ich vor kurzem hier gestellt. aus erfahrung kann ich dir berichten das es gar nicht geht. da musst du aufpassen das du nicht gleich verhaftet wirst. es sei denn du kannst viel geld vorweisen. das zusammenleben, egal wie lange mit der gleichen person zählt gar nichts. wenn sie dir sogar bei rechtlich legale heirat mount everest steine vor die beine werfen. man zählt als mensch nichts es sei denn du hast das nötige kleingeld. die integration soll vereinfacht werden, von wegen. alles heuchelei mfg agtino

Kommentar von Simple_avatar4smallcookie185 am 18. Februar 2009 08:00

Hm... Und was hat du für Antworten bekommen? Ich kenne mich hier noch nicht so gut aus und finde deine Frage nicht.

Kommentar von 1009761084e30d7378b7fcd1006afd36smallAgtino am 10. März 2009 22:08

Hi cookie185 entschuldige die späte antwort, aber mittlerweile halte ich diesem forum für kindersache.deswegen bin ich sehr wenig hier. die antworten? genau so viele wie bei dir, nur mit gar keinem inhalt. halt hohl. Die leute hier wollen sich mit ernsthaftere themen nicht abgeben. viel erfolg agtino


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