Hallo, gibt es die Möglichkeit, dass NICHT-EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, ohne dass sie eine Deutsche/einen Deutschen heiraten müssen? Reicht es z.B. mit einer Deutschen/einem Deutschen zu wohnen, bzw. in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben?
Kommt darauf an, aus welchem Land der Nicht-EU-Bürger kommt. Als Norweger, Schweizer, Ami oder Kanadier ist das alles kein Problem. Bist du aus Simbabwe, Afghanistan oder Nepal ist das schon etwas schwieriger.

Man kann in Deutschland studieren, da bekommt man eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Weitere Möglichkeit wär es, wenn du den Ausländer offiziel einländst (über Konsulat und Fremdenpolizei), er wohnt dann bei dir ebenfalls befristet und du übernimmst die Kosten für sein Unterhalt und Versicherung, da er nicht arbeiten darf.
Offiziell einladen? Und dann darf er nicht arbeiten? Hm...

Stell dir doch mal vor, was dann in der Praxis auf die Behörden zukäme, so oft wie sich manche Leute trennen und neu binden. Außerdem, wie wölltest du sowas nachweisen?

Hi eine ähnliche frage habe ich vor kurzem hier gestellt. aus erfahrung kann ich dir berichten das es gar nicht geht. da musst du aufpassen das du nicht gleich verhaftet wirst. es sei denn du kannst viel geld vorweisen. das zusammenleben, egal wie lange mit der gleichen person zählt gar nichts. wenn sie dir sogar bei rechtlich legale heirat mount everest steine vor die beine werfen. man zählt als mensch nichts es sei denn du hast das nötige kleingeld. die integration soll vereinfacht werden, von wegen. alles heuchelei mfg agtino
Hm... Und was hat du für Antworten bekommen? Ich kenne mich hier noch nicht so gut aus und finde deine Frage nicht.
Agtino am 10. März 2009 22:08 Hi cookie185 entschuldige die späte antwort, aber mittlerweile halte ich diesem forum für kindersache.deswegen bin ich sehr wenig hier. die antworten? genau so viele wie bei dir, nur mit gar keinem inhalt. halt hohl. Die leute hier wollen sich mit ernsthaftere themen nicht abgeben. viel erfolg agtino
genau und dann welcher Beruf und wie lange.
Wer als Dipl ing. für 5 Jahre zu Airbus nach Hamburg geht, kann aus Indien, Singapur, oder dem Kongo sein.
Wer sich hier als Hilfsarbeiter dem Heer der Antragsteller beim Jobcenter anschliessen möchte, dürfte es sehr viel schwerer haben
Danke schonmal. Aber ein fester Job ist ja vorhanden. Es ist nicht so, dass Arbeitslosigkeit vorliegt. Ändert das dann die Sache?
Kann mir evtl. jemand einen Tipp zu Fachliteratur zu diesem Thema geben?
Wenn der Arbeitgeber an dir interessiert ist, wird er sich darum kümmern wollen. Er kann auch eine Bürgschaft übernehmen, bei Krankheit, Siechtum oder anderer Unwägbarkeiten, die Kosten zu tragen.