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Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung

gefragt von Today am 25.08.2008 um 20:31 Uhr

Hallo. Ich stelle meine Frage jetzt einfach mal hier, denn in jedem Amt wo ich mich erkundige, werde ich abgewiesen, mit der Begründung das diese nicht zustänig sind. Und zwar bin ich 21 J. wohne nicht daheim (habe keine Mietkosten) und beginne im September eine schulische Ausbildung. Dort gibt es natürlich kein Gehalt und Bafög bekomme ich aufgrund des Verdienstes meines Vaters nicht. Dieser hat aber eine neue Familie und interessiert sich nicht. Meine Mutter ist verschuldet. Nun frage ich mich, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt, wo ich etwas beantragen kann. Jedoch kann mir das keiner wirklich beantworten ob Jugendamt, Arbeitsamt, Landratsamt etc. Danke für jede Hilfe herzlichst

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anonym
beantwortet von naya84 am 26. August 2008 12:18
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Also wenn jeder sagt, sie seinen nicht zuständig, dann muss du evtl. ein Unterhalt von deinem Vater einklagen. geh zum rechtsanwalt und erkundige dich da, weil du sonst nichts hast. mein freund hat das auch so gemacht und der vater zahlt fleißig bis 27 (voraussetzung: schule oder studium)


anonym
beantwortet von marge am 26. August 2008 10:21
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Du kannst aber auch beim Arbeitsamt(Kindergeldkasse)da du noch zur schule gehst Kindergeld beantragen.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 25. August 2008 23:00
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Ämter haben auch eine Auskunftspflicht.Warum fragst Du nicht einfach danach, wer dafür zuständig ist.Wer den Eindruck hinterläßt,das einem die Frage wichtig ist bekommt auch eine Antwort.Du bekommst schon viele Links wenn Du auf die Googlesuchleiste gehst und "Hilfe in Ausbildung" oder "Unterstützung Ausbildung" eingibst.Ich wünsche Dir viel Biß für Dein Vorhaben (Sozialamt/Arbeitsamt würde ich auch sagen)


anonym
beantwortet von marge am 25. August 2008 20:58
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In deinem fall müsste das Sozialamt zuständig sein


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